Da hat sich die neubackene Berliner Bildungssenatorin Frau Busse von der eigenen Courage einfangen lassen und muss nun zurückrudern! Wie die Berliner Morgenpost und der Berliner Kurier am 6. und 7. Mai 22 berichteten, sollten Referendarinnen und Referendare die Schulbehörde vor ihrer Verbeamtung auf einem Fragebogen darüber informieren, ob und wo sie am Körper Tattoos tragen, diese selbst im Intimbereich dokumentieren und versichern, dass von den gestochenen Darstellungen auf der nackten Pädagogenhaut weder Gewaltverherrlichungen noch Verfassungsfeindlichkeiten ausgehen. Damit hat sich die führende Berliner Lehrerin nun mächtige Kritik eingehandelt, u. a. von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Auch der Kurier beklagte den »Zoff um Lehrer-Tattoos«. Dass die Staatstreue der künftigen Beamten abgefragt werde, sei zwar in Ordnung, dass sie sich aber dafür »auch noch ausziehen sollten«, sei deutlich überzogen, kritisierte die Gewerkschaft. Jetzt muss die Senatorin mit ihren Fachfrauen und Fachmännern überlegen, wie ihre Behörde wieder aus der Bredouille kommt. »Das Schreiben aus meinem Hause war in seiner inhaltlichen Ausgestaltung deutlich zu weitgehend. Deshalb habe ich es auch sofort gestoppt«, bekannte sie offen gegenüber dem Berliner Kurier. Gut so! Schließlich war damit zu rechnen, dass auch einige Eltern der von den künftigen Beamten zu betreuenden Schüler mit intimen Tattoos vorbelastet sind und widersprüchliche Auffassungen zu dem behördlichen Vorgehen haben könnten.
Um der Behörde die Arbeit zu erleichtern, unterbreite ich als ausgedienter Pädagoge folgende Vorschläge:
- In allen Bundesländern und Bildungseinrichtungen sind aus Pädagogen, Sozialarbeitern, Medizinern, Eltern verschiedener Alters- und Berufsgruppen sowie Schülersprechern Gremien zur Erarbeitung gültiger Richtlinien zu bilden.
- Es ist zu prüfen, in welchen Bundesländern dazu bereits verallgemeinerungsfähige Erfahrungen vorliegen.
- Es ist wissenschaftlich exakt zu ermitteln, welchen Anforderungen Tattoos entsprechen müssen, um verfassungsfeindliche und gewaltverherrlichende Tendenzen auszuschließen.
- Es ist im Zweifelsfall zu prüfen, welche Tattoos an welchen Körperstellen noch zugelassen und welche Körperstellen aus hygienischen Gründen ausgespart werden sollten.
- Es ist festzulegen, wie verfahren werden muss, falls sich das Körperbild und das Verhalten der Schüler durch Tattoos langfristig und auffallend negativ verändert.
- Wenn keine verbindliche Klärung mit den Anwärtern auf den Beamtenstatus zu erreichen ist, sind von der Schulbehörde andere Vorschläge für die Berufslaufbahn zu unterbreiten.
Willibald Vorschläger (82), Pensionär, 91555 Feuchtwangen