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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Zuschriften an die Lokalpresse

Da hat sich die neu­backe­ne Ber­li­ner Bil­dungs­se­na­to­rin Frau Bus­se von der eige­nen Cou­ra­ge ein­fan­gen las­sen und muss nun zurück­ru­dern! Wie die Ber­li­ner Mor­gen­post und der Ber­li­ner Kurier am 6. und 7. Mai 22 berich­te­ten, soll­ten Refe­ren­da­rin­nen und Refe­ren­da­re die Schul­be­hör­de vor ihrer Ver­be­am­tung auf einem Fra­ge­bo­gen dar­über infor­mie­ren, ob und wo sie am Kör­per Tat­toos tra­gen, die­se selbst im Intim­be­reich doku­men­tie­ren und ver­si­chern, dass von den gesto­che­nen Dar­stel­lun­gen auf der nack­ten Päd­ago­gen­haut weder Gewalt­ver­herr­li­chun­gen noch Ver­fas­sungs­feind­lich­kei­ten aus­ge­hen. Damit hat sich die füh­ren­de Ber­li­ner Leh­re­rin nun mäch­ti­ge Kri­tik ein­ge­han­delt, u. a. von der Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft. Auch der Kurier beklag­te den »Zoff um Leh­rer-Tat­toos«. Dass die Staats­treue der künf­ti­gen Beam­ten abge­fragt wer­de, sei zwar in Ord­nung, dass sie sich aber dafür »auch noch aus­zie­hen soll­ten«, sei deut­lich über­zo­gen, kri­ti­sier­te die Gewerk­schaft. Jetzt muss die Sena­to­rin mit ihren Fach­frau­en und Fach­män­nern über­le­gen, wie ihre Behör­de wie­der aus der Bre­douil­le kommt. »Das Schrei­ben aus mei­nem Hau­se war in sei­ner inhalt­li­chen Aus­ge­stal­tung deut­lich zu weit­ge­hend. Des­halb habe ich es auch sofort gestoppt«, bekann­te sie offen gegen­über dem Ber­li­ner Kurier. Gut so! Schließ­lich war damit zu rech­nen, dass auch eini­ge Eltern der von den künf­ti­gen Beam­ten zu betreu­en­den Schü­ler mit inti­men Tat­toos vor­be­la­stet sind und wider­sprüch­li­che Auf­fas­sun­gen zu dem behörd­li­chen Vor­ge­hen haben könnten.

Um der Behör­de die Arbeit zu erleich­tern, unter­brei­te ich als aus­ge­dien­ter Päd­ago­ge fol­gen­de Vorschläge:

  1. In allen Bun­des­län­dern und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sind aus Päd­ago­gen, Sozi­al­ar­bei­tern, Medi­zi­nern, Eltern ver­schie­de­ner Alters- und Berufs­grup­pen sowie Schü­ler­spre­chern Gre­mi­en zur Erar­bei­tung gül­ti­ger Richt­li­ni­en zu bilden.
  2. Es ist zu prü­fen, in wel­chen Bun­des­län­dern dazu bereits ver­all­ge­mei­ne­rungs­fä­hi­ge Erfah­run­gen vorliegen.
  3. Es ist wis­sen­schaft­lich exakt zu ermit­teln, wel­chen Anfor­de­run­gen Tat­toos ent­spre­chen müs­sen, um ver­fas­sungs­feind­li­che und gewalt­ver­herr­li­chen­de Ten­den­zen auszuschließen.
  4. Es ist im Zwei­fels­fall zu prü­fen, wel­che Tat­toos an wel­chen Kör­per­stel­len noch zuge­las­sen und wel­che Kör­per­stel­len aus hygie­ni­schen Grün­den aus­ge­spart wer­den sollten.
  5. Es ist fest­zu­le­gen, wie ver­fah­ren wer­den muss, falls sich das Kör­per­bild und das Ver­hal­ten der Schü­ler durch Tat­toos lang­fri­stig und auf­fal­lend nega­tiv verändert.
  6. Wenn kei­ne ver­bind­li­che Klä­rung mit den Anwär­tern auf den Beam­ten­sta­tus zu errei­chen ist, sind von der Schul­be­hör­de ande­re Vor­schlä­ge für die Berufs­lauf­bahn zu unterbreiten.

Wil­li­bald Vor­schlä­ger (82), Pen­sio­när, 91555 Feuchtwangen