Heureka und Hallelujah! Ein seit Jahrhunderten immer wieder diskutiertes Grundsatzproblem schiebt sich endlich wieder stärker in den Mittelpunkt der Mediendiskussion. Nachdem die weltweiten Klimakatastrophen, die wechselseitigen Schuldzuweisungen der Politiker über die Zuspitzung der internationalen Lage und Beleidigungen von Prominenten unter der Gürtellinie in eine kurze Verschnaufpause eingetreten sind, lautet die Frage »Dürfen Frauen oben ohne?« Der Berliner Senat bekannte sich mutig zu »allgemeinen Gepflogenheiten hinsichtlich der Badebekleidung, wonach ein Mann in öffentlichen Bädern eine Badehose trägt und eine Frau einen Badeanzug oder Bikini, die die weibliche Brust bedecken« (Berliner Kurier vom 28.7.19). Das Problem wurde durch eine Beschwerde einer Oben-ohne-Baderin im Strandbad Plötzensee ausgelöst, über die sich Beamte und Sicherheitsbeauftragte vor Ort die Haare und andere Nacktzonen rauften. Der Berliner Kurier schaltete sich scheinheilig in die Debatte ein, indem er ein ganzseitiges Titelfoto veröffentlichte, das für die Schönheit sich räkelnder weiblicher Körper und die Badeanstalt Plötzensee im Besonderen wirbt und sicherlich auch die Absatzzahlen des Tageblattes erhöhte. Die Ausgabe vom 29. Juli profitierte dann durch ein weiteres Titelfoto zur aufgeheizten Debatte. Dummerweise fielen die aufgebrachten Diskussionen zeitgleich mit dem wiederbelebten Christopher Street Day und der Diskussion um kobenartige Bauhausstil-Einrichtungen um den Straßenstrich in der Kurfürstenstraße sowie den Einsatz von »Lovemobils« mit Preisetiketten am Washingtonplatz vor dem Hauptbahnhof zusammen. Da unsere öffentlichen Dienststellen nie verlegen sind, zur Klärung außerordentlicher Angelegenheiten externe Berater einzusetzen, schlage ich vor, nichts dem Volksempfinden oder der Spekulation zu überlassen und nicht an der falschen Stelle zu sparen. Folgende Fragen sollten von Experten geklärt werden: Erstens: Sind Betreiber von Badeanstalten berechtigt, die Bekleidung der Besucher zu kontrollieren? Zweitens: Sollten die für Badeanstalten üblichen Regelungen auch auf private Wannen übertragen werden? Drittens: Darf sich ein Wohnungsinhaber einer genossenschaftlichen Wohnung in seinen vier Wänden im Adamskostüm bewegen? Viertens: Was ist auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten gestattet? Fünftens: Genießen Inhaber des Seniorentickets »65 plus« besondere nudistische Vorzüge im öffentlichen Nahverkehr? Über weitere Vorschläge würde ich mich sehr freuen. – Harald-Helmuth Piesicke (78), FKK-Veteran, 06556 Mönchpfiffel-Nikolausrieth