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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Schafft den Beamten-Staat ab!

Mal wer­den sie benei­det, mal ver­spot­tet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal, ob sie ein Sab­ba­ti­cal ein­le­gen, Eltern- und spä­ter Teil­zeit bean­spru­chen oder sich gleich für ein paar Jah­re beur­lau­ben las­sen: Ihr Arbeits­platz steht unter so etwas wie Denk­mal­schutz. Etwa 1,7 Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land pro­fi­tie­ren von sol­cher­lei Pri­vi­le­gi­en: die Beamten.

Der Staat mag durch­aus von die­ser Form des sta­bi­len Arbeits­ver­hält­nis­ses mit loya­len Arbeit­neh­mern pro­fi­tie­ren. Wer Beam­ter sein möch­te, muss schließ­lich bereit sein, Ein­schrän­kun­gen sei­ner Grund­rech­te zu akzep­tie­ren. Zu Beginn der Lauf­bahn legt er oder sie einen Dienst­eid ab und schwört, stets die Wei­sun­gen Vor­ge­setz­ter zu befol­gen – das nennt sich nüch­tern »Gehor­sams­pflicht«. Das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung gibt es, bezo­gen auf den eige­nen Job, nur auf dem Dienst­weg. Wer sich unge­fragt und öffent­lich zu bri­san­ten Behör­d­en­the­men äußert, dem droht Unge­mach. Auch nach Fei­er­abend und abseits des Arbeits­plat­zes besteht für Beam­te die Pflicht zum Wohl­ver­hal­ten. Ein vor­bild­li­cher Bür­ger soll er oder sie sein, also unauf­fäl­lig und geset­zes­treu. Ver­stö­ße wer­den je nach Ver­feh­lung im außer­ge­richt­li­chen Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren oder auch mal in gericht­li­chen Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten geahn­det. Im Extrem­fall kann das zur Ent­fer­nung aus dem Dienst füh­ren. Pole­mi­ker sagen, Beam­te tau­schen die­se Vasal­len­treue gegen Sicher­heit ein. Beam­te ste­hen zum Staat in einem Son­der­rechts­ver­hält­nis. Wäh­rend ihrer Dienst­zeit sind sie einer gestei­ger­ten Bin­dung an den Staat aus­ge­setzt, wel­che in ihrer Inten­si­tät über die nor­ma­le Bin­dung des Bür­gers an den Staat hinausgeht.

Die­se beson­de­re Treue- und Loya­li­täts­ver­hält­nis hat sei­nen Preis. Beam­te sind teu­er, und zwar ins­be­son­de­re dann, wenn die Staats­die­ner gar nicht mehr arbei­ten, son­dern ihren Ruhe­stand genie­ßen. Denn die Pen­sio­nen trägt der Staat. Weil in einer ohne­hin stark altern­den Gesell­schaft nun gebur­ten­star­ke Jahr­gän­ge in den Ruhe­stand gehen, wer­den in der Fol­ge die Pen­si­ons­la­sten durch Beam­te von Bund und Län­dern rasant stei­gen. Am 1. Janu­ar 2020 gab es dem­nach 1.340.200 Per­so­nen, die ehe­mals im öffent­li­chen Dienst tätig waren und ein Ruhe­stands­geld nach dem Beam­ten- und Sol­da­ten­ver­sor­gungs­recht erhalten.

»Die Ver­sor­gungs­aus­ga­ben flie­gen uns um die Ohren«, warnt der Frei­bur­ger Finanz­wis­sen­schaft­ler Bernd Raf­fel­hü­schen. Der Öko­nom erstellt für die Stif­tung Markt­wirt­schaft regel­mä­ßig eine »Gene­ra­tio­nen­bi­lanz«. Dabei errech­net er die impli­zi­te Staats­ver­schul­dung, also alle staat­li­chen Lei­stungs­ver­spre­chen für die Zukunft, die bei Fort­schrei­bung des heu­ti­gen Steu­er- und Abga­ben­ni­veaus nicht gedeckt sind. Dazu gehört auch ein gro­ßer Teil der Alters­be­zü­ge der noch akti­ven oder bereits pen­sio­nier­ten Beamten.

Allein im zurück­lie­gen­den Jahr­zehnt sind die rea­len, agg­re­gier­ten Ver­sor­gungs­aus­ga­ben von Bund, Län­dern und Gemein­den um 50 Pro­zent gestie­gen. Für die kom­men­den Jah­re wird ein wei­te­rer leich­ter Anstieg auf fast 80 Mil­li­ar­den Euro und ein Ver­har­ren auf hohem Niveau erwar­tet – aus Steu­er­mit­teln bezahlt, also über­wie­gend von den Vie­len, die als Selb­stän­di­ge oder Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge für ihre eige­ne Ren­te selbst vor­sor­gen müs­sen. Erst ab den 2030er-Jah­ren sol­len die Aus­ga­ben lang­sam sin­ken. Öko­no­men sind sich einig, höch­ste Zeit für radi­ka­le Ände­run­gen. Wäh­rend der Staat gezwun­gen ist, Mil­li­ar­den-Schul­den anzu­häu­fen, und die­se an nach­fol­gen­de Gene­ra­tio­nen wei­ter­reicht, erfreu­en sich sei­ne gut ver­sorg­ten Pen­sio­ni­sten über stei­gen­de Zuwendungen.

Nun sind die Pen­sio­nen kei­ne unver­dien­ten Son­der­prä­mi­en, son­dern über ein Arbeits­le­ben hin­weg erwor­ben und ver­dient. Umso mehr muss man sich fra­gen, ob wirk­lich so vie­le Auf­ga­ben des Staa­tes mit einem hoheit­li­chen Beam­ten­sta­tus ein­her­ge­hen müs­sen. Braucht es die­sen Sta­tus für den Leh­rer­be­ruf, für eine Hoch­schul-Pro­fes­sur oder eine Kar­rie­re beim Zoll? Beam­te sol­len »hoheit­li­che Staats­auf­ga­ben« wahr­neh­men. Doch was »hoheit­li­che Auf­ga­ben« sind, wer­de zuneh­mend mit Blick auf den klam­men Haus­halt defi­niert, monie­ren Kritiker.

Bei­spiel Leh­rer. Dort, wo die Kas­sen­la­ge ange­spannt ist – also in allen Bun­des­län­dern –, wird auf die Ver­be­am­tung von Leh­rern mitt­ler­wei­le mög­lichst ver­zich­tet. Statt­des­sen ver­gibt der Staat Ange­stell­ten­ver­trä­ge, häu­fig in Form kurz­fri­sti­ger Anstel­lun­gen, oft nur von Schul­jahr zu Schul­jahr. Das spart Geld. Ver­ges­sen sind die viel­be­schwo­re­nen »hoheit­li­chen Auf­ga­ben« des Leh­rer­be­rufs. Statt­des­sen ist eine Zwei­klas­senzunft mit unglei­cher Bezah­lung für glei­che Arbeit und ein­sei­ti­gen Pri­vi­le­gi­en ent­stan­den. Das ist Gift für das Betriebs­kli­ma im Lehrerzimmer.

Grund­sätz­lich aber ist der Wan­del rich­tig. Leh­rer wer­den gebraucht, aber sie müs­sen kei­ne Beam­ten sein. Sie soll­ten viel­mehr grund­sätz­lich nach Ange­stell­ten­ta­rif ent­lohnt wer­den und ent­spre­chend auch in die Ren­ten­kas­se ein­zah­len. Schließ­lich sind 60 Pro­zent der Arbeit­neh­mer im öffent­li­chen Dienst kei­ne Beam­ten – und trotz­dem bekommt man zuver­läs­sig Steu­er­be­schei­de und Straf­zet­tel, Schul­zeug­nis­se und Sozialhilfe.

Klar ist: Der Staats­dienst ist hete­ro­gen – in viel­fa­cher Hin­sicht. Das Per­so­nal des öffent­li­chen Dien­stes ver­teilt sich auf Bund, Län­der, Gemein­den und Gemein­de­ver­bän­de sowie auf öffent­lich-recht­li­che Anstal­ten, Kör­per­schaf­ten und Stif­tun­gen, die unter deren Auf­sicht ste­hen. Hin­zu kom­men die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger ein­schließ­lich der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Aber es gibt zu vie­le Beam­te im Land, mit­un­ter gro­tes­ke Beam­ten-Oasen. Etwa 1000 Mit­ar­bei­ter saßen bis vor weni­gen Jah­ren bei einem »Bun­des­spra­chen­amt« in Hürth, das unter ande­rem Bun­des­wehr­sol­da­ten in Sprach­kur­sen auf Aus­lands­ein­sät­ze vor­be­rei­tet und Tex­te über­setzt. Auch eine »Bun­des­mo­no­pol­ver­wal­tung für Brannt­wein« mit Sitz in Offen­bach und einem eige­nen Prä­si­den­ten gab es noch bis Ende 2018. Wer damals hier sei­ne Beam­ten-Job tat, muss sich heu­te um sei­ne gut dotier­te Pen­si­on kei­ne Gedan­ken machen.

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Büro­kra­tie. Ohne Geset­ze geht es nicht, auch nicht ohne eine Ver­wal­tung, die die Geset­ze anwen­det, managt und kon­trol­liert. In Deutsch­land gel­ten mehr als 2000 Bun­des­ge­set­ze und mehr als 3000 Bun­des­rechts­ver­ord­nun­gen. Stän­dig kom­men Ände­run­gen, Erwei­te­run­gen und neue Geset­ze hin­zu. Alles will staat­lich gere­gelt wer­den in die­sen fra­gi­len Zei­ten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beam­ten? Offen­bar sehen das vie­le Staa­ten so.

Däne­mark hat gemes­sen an der Gesamt­zahl der Beschäf­tig­ten mit 31,5 Pro­zent die mei­sten, die Fran­zo­sen lei­sten sich – tra­di­tio­nell ver­an­kert und gewerk­schaft­lich ver­tei­digt – eine Beam­ten­schaft in einer Grö­ße von stol­zen 24,3 Pro­zent. In der zweit­größ­ten Volks­wirt­schaft der Euro-Zone gibt es drei Mal so vie­le Beam­te wie in Deutsch­land. Bei uns sind es rund 13,5 Pro­zent, was im Ver­gleich bei­na­he schon wie­der eine ver­söhn­li­che Grö­ßen­ord­nung ist. Nur die Japa­ner zei­gen, wie ein schlan­ker Staat aus­sieht: gera­de mal 7,9 Pro­zent Beam­ten­tum. Man kann nicht behaup­ten, dass das Land dadurch zum Still­stand kommt.

Dass die Quo­te an Beam­ten sta­bil bleibt, dafür sorgt hier­zu­lan­de der mäch­ti­ge Deut­sche Beam­ten­bund. Kein Poli­ti­ker legt sich frei­wil­lig mit ihm an. Mit­un­ter erin­nert die Sze­ne­rie an wil­hel­mi­ni­sche Zei­ten. Staat und Beam­ten­schaft – das ist eine Alli­anz mit Tra­di­ti­on. Als Vater des deut­schen Berufs­be­am­ten­tums gilt Fried­rich Wil­helm I. von Preu­ßen, der »Sol­da­ten­kö­nig« (1713 – 1740). Er berief aus­ge­dien­te Sol­da­ten zu Beam­ten und schuf die Treue­pflicht als Pen­dant zum Gehor­sam beim Mili­tär. Die Beam­ten soll­ten ihrem König mit vol­ler Hin­ga­be die­nen. Er war es, der Rang­ord­nun­gen ein­führ­te, aber auch Pflicht­be­wusst­sein, Loya­li­tät und Unbe­stech­lich­keit verlangte.

Damals hat­te der Mon­arch sicher nicht vor­her­ge­se­hen, wie sich das System in den fol­gen­den drei Jahr­hun­der­ten ent­wickeln wür­de, und dass es wegen der Pen­si­ons­la­sten für die Staats­fi­nan­zen bedroh­lich wer­den könn­te. Nach etwa 40 Dienst­jah­ren ver­ab­schie­det sich der deut­sche Beam­te in den Ruhe­stand. Als Pen­si­on erhält er rund 72 Pro­zent jenes Brut­to­ge­halts, das er wäh­rend der zwei Jah­re vor dem Ruhe­stand bezo­gen hat. Da vie­le Staats­die­ner wegen Beur­lau­bung oder Teil­zeit mit weni­ger Dienst­jah­ren in den Ruhe­stand gehen, liegt das durch­schnitt­li­che Pen­si­ons­ni­veau der­zeit bei 68 Pro­zent. Von sol­chen Sum­men kön­nen nor­ma­le Rent­ner nur träu­men. Ihr Ver­sor­gungs­ni­veau liegt im Ver­gleich dazu, gemes­sen am Ein­kom­men, um mehr als 20 Pro­zent­punk­te nied­ri­ger. Ein ekla­tan­tes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüsti­gen Pen­sio­nä­re der Jetzt­zeit wer­den es künf­ti­ge nicht mehr haben. Der flä­chen­decken­de Beam­ten­staat ist mit sei­nen Pri­vi­le­gi­en ein Aus­lauf­mo­dell. Das Beam­ten­tum ist aus der Zeit gefal­len und gehört abge­schafft. Nur bei den ein­deu­tig »hoheit­li­chen« Auf­ga­ben braucht es den Sta­tus des »Beam­ten«, etwa bei Poli­zi­sten. Auch bei Rich­tern, die zwar kei­ne Beam­ten sind, ihr Dienst­recht ist in ande­ren Rechts­nor­men gere­gelt, für die den­noch vie­le beam­ten­recht­li­che Bestim­mun­gen, z. B. in den Berei­chen Besol­dung und Ver­sor­gung gel­ten. Alle ande­ren soll­ten Ange­stell­te des öffent­li­chen Dien­stes wer­den. Gut bezahlt und mit aus­kömm­li­chen Ren­ten­be­zü­gen. Das spart viel Geld, hilft der Ren­ten­kas­se – und been­det Debat­ten über Privilegien.