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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Kleider machen Leute

Über den all­seits beklag­ten Wer­te­ver­fall in der Justiz ist in Ossietzky schon mehr­fach geschrie­ben wor­den. Man­ches davon ist »haus­ge­macht«. Vor 30 Jah­ren wuss­te man noch, wie ein Rich­ter oder der Direk­tor eines Gerichts aus­sieht oder hat­te eine gewis­se Vor­stel­lung, wie er aus­se­hen könn­te. Es gab so etwas wie eine unge­schrie­be­ne Klei­der­ord­nung. Nun bin ich gewiss nie­mand, der Men­schen nach ihrem Äuße­ren beur­teilt. Eine sol­che Ober­fläch­lich­keit ver­bie­tet sich in jeder Hin­sicht. Wenn ich eines in über 30 Jah­ren Tätig­keit als Straf­ver­tei­di­ger gelernt habe, dann dass Mör­der sel­ten wie Mör­der und Räu­ber sel­ten wie Räu­ber aus­se­hen … Man ver­set­ze sich aber in die umge­kehr­te Betrach­tungs­wei­se: Wel­cher Ange­klag­te will wirk­lich einen Rich­ter oder eine Rich­te­rin vor sich sit­zen haben mit aus­ge­wa­sche­nen oder gar modern durch­lö­cher­ten Jeans, T-Shirt (gege­be­nen­falls noch mit Auf­schrift) oder bis zum drit­ten Knopf geöff­ne­tem Hemd, so dass das Brust­haar des Man­nes erkenn­bar wird? Bei einem sol­chen Anblick dro­hen die Kon­tu­ren zum »Zuhäl­ter vom Kiez« leicht zu ver­wi­schen. Nun muss man das gewiss nicht in Mord- und Raub­pro­zes­sen vor Land­ge­rich­ten befürch­ten. Bei klei­nen Amts­ge­rich­ten nimmt man es aller­dings hier und da nicht immer so genau mit der Anzugs­kul­tur. Da kann es einem schon mal pas­sie­ren, dass ein Haft­be­fehl in einem aus­ge­wa­sche­nen Pull­over ver­kün­det wird oder der Rich­ter – vor­zugs­wei­se im Som­mer – kur­ze Hosen zur schwar­zen Robe trägt und beim Her­vor­tre­ten vom Rich­ter­tisch die nack­ten Unter­schen­kel am Ende der­sel­ben zu Tage tre­ten. Nun könn­te man sagen: Egal, Haupt­sa­che, der Beschul­dig­te wird fair behan­delt und das Recht rich­tig ange­wen­det. Das scheint mir doch zu kurz gedacht. Es gibt öffent­li­che Beru­fe, die erfor­dern ein gewis­ses Erschei­nungs­bild, um Auto­ri­tät und vor allem auch Ver­trau­en zu erzeu­gen. Wer das unter­schätzt, soll­te sich die The­se vor­le­gen, dass es kei­ne zwei­te Chan­ce für einen ersten Ein­druck gibt. Sieht mein Rich­ter äußer­lich »unauf­ge­räumt« aus, wird man schnell den Ein­druck gewin­nen, er sei es auch inner­lich und mit­hin die Sache betref­fend. Spä­te­stens an die­ser Stel­le wird erkenn­bar, was neben vie­len ande­ren Fak­to­ren dem Anse­hen der Justiz scha­det. Wenn wir von Rechts­pfle­ge spre­chen, soll­te auch der dafür zustän­di­ge Mann »gepflegt« sein und nicht durch ein zer­knit­ter­tes Jackett und Stop­pel­bart den Ver­dacht einer durch­zech­ten Nacht auf­kom­men las­sen. Ein Amts­ge­richts­di­rek­tor soll­te, wenn er über den Gerichts­flur geht, nicht den Anschein erwecken, er befin­de sich gera­de im Urlaub und schaue nur mal schnell her­ein. Kei­ne Bank und kei­ne Ver­si­che­rung wür­de einem ihrer Mit­ar­bei­ter so Umgang mit Men­schen gestat­ten. Was dort gera­de­zu Usus ist, soll­te doch bit­te auch für Ver­tre­ter der drit­ten Gewalt im Staa­te gelten.