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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Gerechtigkeit zwischen Israel und Palästina

In Vor­be­rei­tung auf einen Vor­trag für das »Bünd­nis für Gerech­tig­keit zwi­schen Israe­lis und Palä­sti­nen­sern« (BIP) habe ich in mei­nen frü­hen Arbei­ten geblät­tert. Unter dem Titel »Zio­nis­mus-Staats­ideo­lo­gie und Ras­sis­mus« schrieb ich 1975 einen Kom­men­tar zu der damals gera­de ver­ab­schie­de­ten berüch­tig­ten Reso­lu­ti­on 3379, mit der die Gene­ral­ver­samm­lung mit Stim­men­mehr­heit (72:35:32) »den Zio­nis­mus (als) eine Form des Ras­sis­mus und der Ras­sen­dis­kri­mi­nie­rung« ver­ur­teil­te. Ich schrieb damals: »Das natio­nal­so­zia­li­stisch-anti­se­mi­ti­sche Erbe mag noch zu frisch sein, als dass man von der Bun­des­re­gie­rung eine glei­che Erkennt­nis der zio­ni­sti­schen Ideo­lo­gie erwar­ten könn­te, wie von der Mehr­heit der UN-Mit­glie­der. Aber die Bun­des­re­gie­rung stimm­te gleich­zei­tig gegen zwei ande­re Reso­lu­tio­nen, in denen u. a. das Recht der Palä­sti­nen­ser auf Selbst­be­stim­mung und Staats­grün­dung und die Gleich­be­rech­ti­gung der Palä­sti­nen­si­schen Befrei­ungs­front (PLO) bei der Teil­nah­me an allen Nah-Ost-Ver­hand­lun­gen der UNO aner­kannt wird.«

Reso­lu­ti­on 3379 wur­de im Dezem­ber 1991 nach der Auf­lö­sung der Sowjet­uni­on auf­ge­ho­ben, der Ras­sis­mus der israe­li­schen Poli­tik aber nicht. Und wir müs­sen fest­stel­len, dass alle Bun­des­re­gie­run­gen seit­dem in ihrer Nah-Ost Poli­tik immer tie­fer auf die­sem abschüs­si­gen Weg des mora­li­schen Ver­falls auf die fal­sche Sei­te der Geschich­te gerutscht sind, wie es jüngst Ilan Pap­pe der deut­schen Poli­tik vor­ge­wor­fen hat.

Tat­säch­lich sind inzwi­schen alle Illu­sio­nen, die sich mit den Namen von Oslo, Camp David und Taba ver­bun­den haben, ver­flo­gen. Der Streit über eine Ein-Staat oder Zwei-Staa­ten-Lösung ist rein spe­ku­la­tiv und aka­de­misch. Und sei­en wir ehr­lich, auch der Streit dar­über, ob Apart­heid und Sied­ler­ko­lo­nia­lis­mus nur hass­erfüll­te Dif­fa­mie­run­gen oder zutref­fen­de sozi­al­öko­no­mi­sche Begrif­fe der israe­li­schen Rea­li­tät sind, ver­än­dert die­se Rea­li­tät nicht. War­um aber stel­len sich Poli­tik und Medi­en so bedin­gungs­los hin­ter die Ver­bre­chen – denn Sied­lungs­po­li­tik, Ver­trei­bung und die regel­mä­ßi­gen Todes­op­fer sind Ver­bre­chen –, und wie ist die­ser Kon­sens zu durch­bre­chen, um end­lich Gerech­tig­keit zu erlangen?

Als Alfred Gro­sser 2010 zum 72. Jah­res­tag der Reichs­po­grom­nacht am 9. Novem­ber in der Frank­fur­ter Pauls­kir­che sprach, wur­de er vom Zen­tral­rat der Juden schon im Vor­feld hef­tig kri­ti­siert. Und Rafa­el Selig­man warf ihm aus Tel Aviv vor, dass es unge­hö­rig sei, an einem sol­chen Tag die israe­li­sche Regie­rung wegen ihres Umgangs mit den Palä­sti­nen­sern zu kri­ti­sie­ren. Gro­sser ant­wor­te­te: Doch, »man muss es tun. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass jun­ge Deut­sche Ausch­witz nur geden­ken dür­fen, wenn sie gleich­zei­tig für die Gleich­heit der Men­schen über­all auf der Welt ein­tre­ten, also auch für die Palä­sti­nen­ser. Das ist die zwin­gen­de Kon­se­quenz aus Ausch­witz, und ein Geden­ken dar­an ver­langt gera­de­zu, das offen aus­zu­spre­chen.« Das ist die Inter­pre­ta­ti­on von Ausch­witz, wie sie Feli­cia Lan­ger, Lea Zemel, Ami­ra Haas, Gideon Levy, Avra­ham Burg, Mosche Zucker­mann und vie­le ande­re Jüdin­nen und Juden ver­tre­ten – sie ist den­noch eine Min­der­mei­nung, vor allem in Deutschland.

Wer sich die ver­gan­ge­nen Kam­pa­gnen gegen Achil­le Mbem­be aus Kame­run wegen einer geplan­ten Rede auf der Bochu­mer Ruhr-Tri­en­na­le, gegen Fer­id Esack aus Süd­afri­ka wegen einer Rede im Ham­bur­ger Rat­haus oder Kami­la Sham­sie aus Groß­bri­tan­ni­en wegen der Ver­lei­hung des Nel­ly Sachs Prei­ses der Stadt Dort­mund in Erin­ne­rung ruft und den Kampf um Ver­an­stal­tungs­or­te bis vor die höch­sten Gerich­te ver­folgt hat, muss fest­stel­len, dass mit der Ver­schär­fung von Land­raub und Ver­trei­bung, sprich der Apart­heid in Isra­el und den besetz­ten Gebie­ten, die Abwehr jeg­li­cher Kri­tik an die­sen Zustän­den sich in glei­chem Maße ver­schärft hat. Die Fest­stel­lung, dass die BDS-Bewe­gung (Boy­cott, Divest­ment and Sanc­tions) anti­se­mi­tisch ist und damit kein Mit­tel des Wider­stands sein kann, hat sogar par­la­men­ta­ri­sche Wei­he bekom­men. Das ist zwar selt­sam für einen Staat, der mit immer schär­fe­ren Sank­tio­nen gegen Iran, Syri­en und Russ­land sogar an die eige­ne Schmerz­gren­ze geht, wird aber dann ver­ständ­lich, wenn wir die Über­macht der Holo­caust-Erin­ne­rung in Rech­nung stel­len. Die­ser Beschluss des Bun­des­ta­ges ist ein Tief­punkt par­la­men­ta­ri­scher Urteilskraft.

Die Ein­zig­ar­tig­keit des Holo­caust und die andau­ern­de Ver­ant­wor­tung der Deut­schen für die NS-Ver­bre­chen wer­den zwar schon lan­ge als Fun­da­ment der deut­schen Staats­rä­son ver­stan­den. Mit dem Beschluss greift der Bun­des­tag jedoch über sei­nen Macht­be­reich hin­aus, indem er eine Wider­stands­be­we­gung in Palä­sti­na mit die­sem Tabu gleich­sam ille­ga­li­siert. Erin­ne­rung bleibt damit nicht mehr im offe­nen Feld der Kul­tur, son­dern wird zum Macht­fak­tor mit exe­ku­ti­ven Befug­nis­sen. Die­ses Erin­ne­rungs­dik­tat über­la­gert nicht nur alle Ent­schei­dun­gen über die Zukunft des Neben- oder Mit­ein­an­der von Israe­lis und Palä­sti­nen­sern, son­dern stellt auch alle Dis­kus­sio­nen über den Kon­flikt unter das Gebot der Trauerarbeit.

Damit hängt zum Bei­spiel die Ableh­nung zusam­men, den Holo­caust in die Rei­he der Ver­bre­chen des Kolo­nia­lis­mus ein­zu­ord­nen. Die Kano­ni­sie­rung der Holo­caust-Erin­ne­rung ver­bie­tet den Ver­gleich mit ande­ren Geno­zi­den. Wie eine unab­lös­ba­re Hypo­thek bela­stet sie alle Ver­su­che, die Ver­gan­gen­heit zu über­win­den und die Zukunft neu zu gestal­ten. Mit dem schar­fen Schwert des Anti­se­mi­tis­mus­vor­wurfs kann sie nicht nur Kri­tik blockie­ren und die Mei­nungs­frei­heit zen­sie­ren, son­dern jede Dis­kus­si­on unter­bin­den. Der Mythos der Ein­zig­ar­tig­keit ver­langt nicht nur die tota­le Zuwen­dung zum israe­li­schen Staat, son­dern gleich­zei­tig den Aus­schluss der Palä­sti­nen­ser mit ihren legi­ti­men Ansprü­chen gegen die kolo­nia­le Unter­drückung. Denn Anti­zio­nis­mus ist danach Anti­se­mi­tis­mus. Und so wie der Holo­caust kei­ne ande­ren Geno­zi­de neben sich dul­det, ver­trägt die Erin­ne­rungs­kul­tur als das mora­li­sche Fun­da­ment der deut­schen Poli­tik kei­ne Gleich­be­hand­lung der Palä­sti­nen­ser. Das ver­hin­dert nicht mate­ri­el­le Hilfs­lie­fe­run­gen und Ent­wick­lungs­pro­jek­te zur Erleich­te­rung der mise­ra­blen Situa­ti­on. Sie macht sie leich­ter ertrag­bar, aber ohne sie zu ver­än­dern. Ein Gerech­tig­keits­ver­trag zwi­schen Israe­lis und Palä­sti­nen­sern ist auf die­ser Basis unmöglich.

Wir wis­sen zwar, dass die Holo­caust-Erin­ne­rungs­kul­tur mit all ihren Ritua­len, Denk­mä­lern, Ver­pflich­tun­gen und Wie­der­gut­ma­chungs­lei­stun­gen der Bun­des­re­pu­blik erst zu ihrer geo­po­li­ti­schen Legi­ti­mi­tät ver­half. Weder die Ver­ei­ni­gung der bei­den deut­schen Staa­ten noch der Unter­gang der Sowjet­uni­on und des sozia­li­sti­schen Lagers haben an die­sem ideo­lo­gi­schen Fun­da­ment Deutsch­lands etwas geän­dert. Wir müs­sen aber auch erken­nen, dass sie sich wie eine Zwangs­jacke um alles legt und ein­schnürt, was für einen Gerech­tig­keits­ver­trag mit den Palä­sti­nen­se­rin­nen und Palä­sti­nen­sern not­wen­dig wäre: Selbst­be­stim­mung, Unab­hän­gig­keit, Gewalt­frei­heit und Men­schen­wür­de. Um nicht falsch ver­stan­den zu wer­den: ich bestrei­te nicht die Ein­zig­ar­tig­keit des Völ­ker­mords der Nazis, wen­de mich aber gegen sei­ne Instru­men­ta­li­sie­rung zur Unter­bin­dung von Kri­tik und zur Recht­fer­ti­gung der Besat­zung. Wir kön­nen nicht akzep­tie­ren, dass sich sein Tota­li­täts­an­spruch bis auf die For­de­rung nach Straf­frei­heit für Ver­bre­chen der Sied­ler und der israe­li­schen Armee erstreckt, die die Bun­des­re­gie­rung ent­ge­gen all ihren beschwo­re­nen Wer­ten unter­stützt. Sie wehr­te sich gemein­sam mit Isra­el gegen die Zustän­dig­keit des Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hofs zur Unter­su­chung mög­li­cher Ver­bre­chen durch die Sied­lungs­po­li­tik sowie mög­li­cher Kriegs­ver­bre­chen im Krieg gegen Gaza 2014 und wäh­rend des Gaza-Gedenk­mar­sches 2018. Als sich der Gerichts­hof durch die­se Alli­anz, zu der natür­lich die USA hin­zu­kommt, nicht beein­drucken ließ, stell­te sich die Bun­des­re­gie­rung für die Ver­tei­di­gung Isra­els vor dem Gericht zur Ver­fü­gung. Seit einem Jahr lau­fen die Vor­un­ter­su­chun­gen. Ob je ein Ermitt­ler des Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hofs in Isra­el oder Gaza auf­ge­taucht ist oder gar eine Ankla­ge vor­be­rei­tet wird, ist unbe­kannt. Dazu wird es auch in abseh­ba­rer Zeit nicht kom­men, denn der neue Chef­an­klä­ger Karim Khan hat unmit­tel­bar nach dem Ein­marsch rus­si­scher Trup­pen in die Ukrai­ne Ermitt­lun­gen gegen Russ­land wegen mög­li­cher Kriegs­ver­bre­chen und Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit auf­ge­nom­men. Inzwi­schen hat er 42 Exper­ten zur Siche­rung von Beweis­ma­te­ri­al in die Ukrai­ne ent­sandt. Die begrenz­ten Res­sour­cen des Straf­ge­richts­hofs las­sen wei­te­re Unter­su­chun­gen offen­sicht­lich nicht zu.

Doch kom­men wir zurück auf die Erin­ne­rungs-Kul­tur, die wie ein Zivi­li­sa­ti­ons­an­spruch kei­ne Ent­la­stung dul­det. Solan­ge die­ser Anspruch besteht, dient er der Legi­ti­mie­rung einer Poli­tik, die im Gleich­schritt mit den jewei­li­gen israe­li­schen Regie­run­gen alle Ver­bre­chen – zwar mit dem Aus­druck des Bedau­erns, manch­mal sogar der Bestür­zung – mit­trägt. Die Fol­ge­rung ist klar. Erst wenn die­ser Tota­li­täts­an­spruch sich nicht mehr über alle Gerech­tig­keits­an­sprü­che der Palä­sti­nen­ser legt und sie schon im Ansatz erstickt, wird es einen Aus­gleich zwi­schen den bei­den Völ­kern geben, der den Begriff der Gerech­tig­keit ver­dient. Das wür­de von der israe­li­schen Gesell­schaft die Zustim­mung zu einem Frie­den ohne Stie­fel auf dem Nacken eines kolo­ni­sier­ten Vol­kes ver­lan­gen. Auch die deut­sche Poli­tik müss­te sich aus den Fes­seln ihres Erin­ne­rungs­dog­mas befrei­en und den Gerech­tig­keits­an­spruch der Palä­sti­nen­ser frei von der Holo­caust­last aner­ken­nen. Das bedeu­tet natür­lich nicht, dass ich die Legi­ti­mi­tät ja Not­wen­dig­keit der Erin­ne­rung an die Ver­bre­chen der Nazi­zeit bestrei­te. Die Erin­ne­rung soll­te aller­dings so weit von einer Palä­sti­na­po­li­tik getrennt wer­den, dass sie einen unab­hän­gi­gen Umgang mit den legi­ti­men Inter­es­sen der palä­sti­nen­si­schen Gesell­schaft ermöglicht.

Der­zeit sind aller­dings sowohl die israe­li­sche wie die deut­sche Poli­tik weit davon ent­fernt. Es ist schon erstaun­lich, dass die deut­sche Poli­tik die eige­nen, ohne Unter­lass mit höch­ster Empha­se beschwo­re­nen Wer­te Lügen straft, wenn es um Isra­el geht. Nichts, weder die zahl­lo­sen Reso­lu­tio­nen der UNO noch die hor­ren­den Opfer der Palä­sti­nen­ser, haben zu einer Kor­rek­tur der Poli­tik geführt. Es ist des­halb auch höchst unwahr­schein­lich, dass die palä­sti­nen­si­sche BDS-Bewe­gung zu einer raschen Ver­än­de­rung der Poli­tik füh­ren wird. Sie ist jedoch das ein­zig ver­blie­be­ne Mit­tel des Wider­stan­des, um Gerech­tig­keit ein­zu­for­dern. Die über­wäl­ti­gen­de Stim­men­mehr­heit, die regel­mä­ßig in der UNO-Gene­ral­ver­samm­lung bei Reso­lu­tio­nen zur Ver­ur­tei­lung der israe­li­schen Besat­zungs­po­li­tik zusam­men­kommt, hat Isra­el bis­her nicht bewe­gen kön­nen. Kein Staat ist der­zeit zu Sank­tio­nen bereit, die sonst ohne Zögern gegen den Iran, Syri­en, Nord­ko­rea, Vene­zue­la oder Kuba ver­hängt werden.

Was aber kön­nen wir dazu bei­tra­gen, dass die­se seit nun über 50 Jah­re offe­ne Wun­de der Besat­zung geschlos­sen und Gerech­tig­keit geschaf­fen wer­den kann. Nie­mand ist ver­pflich­tet, sich der palä­sti­nen­si­schen BDS-Bewe­gung anzu­schlie­ßen. Selbst wer sich dazu ent­schließt, muss sich fra­gen, ob das genügt und wel­che Alter­na­ti­ven es gibt. Das ist kei­ne Fra­ge der Resi­gna­ti­on. Es gibt vie­le Mög­lich­kei­ten der Soli­da­ri­tät mit dem Widerstand.

1934 schrieb Ber­tolt Brecht in Ber­lin sein »Lob der Dia­lek­tik«. Stel­len Sie sich vor, er hät­te es gestern in Jeru­sa­lem geschrieben:

»Das Unrecht geht heu­te ein­her mit siche­rem Schritt.
Die Unter­drücker rich­ten sich ein auf zehn­tau­send Jahre.
Die Gewalt ver­si­chert: So wie es ist, bleibt es.
Kei­ne Stim­me ertönt außer der Stim­me der Herrschenden.
Und auf den Märk­ten sagt die Aus­beu­tung laut:
Jetzt begin­ne ich erst.
Aber von den Unter­drück­ten sagen vie­le jetzt:
Was wir wol­len, geht niemals.
Wer noch lebt, sage nicht niemals!
Das Siche­re ist nicht sicher.
So, wie es ist, bleibt es nicht.
Wenn die Herr­schen­den gespro­chen haben
Wer­den die Beherrsch­ten sprechen
Wer wagt zu sagen: niemals?
An wem liegt es, wenn die Unter­drückung bleibt? An uns.
An wem liegt es, wenn sie zer­bro­chen wird? Eben­falls an uns.«

Der Text ist ein Extrakt einer Rede, die der Autor Ende Mai als Eröff­nungs­vor­trag einer Kon­fe­renz des »Bünd­nis­ses für Gerech­tig­keit zwi­schen Israe­lis und Palä­sti­nen­sern« (BIP) gehal­ten hat. Der voll­stän­di­ge Wort­laut fin­det sich unter: www.norman-paech.de.