Dreiundvierzig Jahre nach seiner Beerdigung im »Valle de los Caídos« (Tal der Gefallenen) und sechs Tage vor dem geplanten Exhumierungstermin am 10. Juni hat der Oberste Gerichtshof Spaniens die Überführung der sterblichen Überreste des Diktators Francisco Franco zum Friedhof »El Prado«, wo am 30. Dezember 2017 seine Frau Carmen Franco y Polo beerdigt wurde, untersagt. Die fünf Richter der vierten Abteilung des Obersten Gerichtshofs stimmten dem Antrag der Familie, die Exhumierung auszusetzen, einstimmig zu. Dem Gericht zufolge, bewirke die Exhumierung »angesichts der Bedeutung von Don Francisco Franco eine ernsthafte Störung der öffentlichen Interessen des Staates und seiner verfassungsmäßigen Institutionen«, berichtet El País. Die Richter argumentieren, »dass es Tatsache ist, dass er vom 1. Oktober 1936 bis zum seinem Tod am 20. November 1975 Staatsoberhaupt war«.
Julián Casanova, Professor für Zeitgeschichte, wies auf einen Fehler der Richter hin. Von 1936 bis zum Ende der Zweiten Spanischen Republik im April 1939 sei Niceto Alcalà Zamora spanischer Staatspräsident gewesen, Francisco Franco hingegen erst danach.
Karl-H. Walloch