Mit stoischer Miene verkündete Biden höchstselbst und coronainfiziert am 1. August 2022 (Ortszeit) in Washington, der aus Ägypten stammende al-Qaida-Führer Aiman al-Sawahiri sei bei einem Präzisionsschlag in der afghanischen Hauptstadt Kabul ums Leben gekommen. »Jetzt wurde der Gerechtigkeit Genüge getan. Und diesen Terroristenführer gibt es nicht mehr«, deklamierte er. Die Aktion wurde als Zeichen für die Entschlossenheit und die Fähigkeiten der Amerikaner im Kampf gegen den Terror geschönt. Eine US-Regierungsvertreterin erklärte, al-Sawahiri sei am frühen Sonntagmorgen (des 31. Juli) auf dem Balkon eines Hauses in Kabul durch zwei von einer Drohne abgefeuerte Hellfire-Raketen getötet worden. Der Einsatz sei vom CIA geleitet worden.
Wieder hat ein Killer-Präsident made in USA das Völkerrecht missachtet und gebrochen. Was gilt die Souveränität eines anderen Staates? United States first! Ließ Obama am 2. Mai 2011 die Auftragsmörder der Navy-Seals per Hubschrauber nach Pakistan einfliegen, so bediente sich der jetzige Herr im Weißen Haus einer modernen Drohne. Vermutlich wurden, wie in anderen Fällen, die Zieldaten über Glasfaserkabel von den USA aus zur Air Base Ramstein übermittelt und von dort von einer Satelliten-Relaisstation an den Raketenträger gefunkt. Somit ist die Bundesrepublik Deutschland mitwissend und duldend am Morden per Drohne beteiligt. Wie seinerzeit im Jemen.
In der Urteilsbegründung eines Verfahrens jemenitischer Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht und der Pressemitteilung Nr. 68/2020 vom 25.11.2020 wurde die Air Base Ramstein eindeutig als Militärflugplatz in Rheinland-Pfalz definiert. Den Leipziger Richtern reichten leider allein diplomatische Bemühungen Deutschlands aus, um Zweifel an der Völkerrechtsmäßigkeit des US-Drohnenkrieges und die Involvierung der US-Militärbasis Ramstein zu adressieren. Dieser justitiable Segen wurde öffentlich zwar heftig kritisiert, erweist sich aber als dauerhaft legitimierender Freibrief für (Atom)waffen- und kriegsgeile Berliner Regierungen. Sie müssen über bisher übliche diplomatische und politische Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus »keine weiteren Maßnahmen ergreifen, dass Angriffe im Einklang mit dem Völkerrecht stehen«.
Daher kein Mucks zu Killing Joe von der obersten Berliner AA-Gralshüterin von Freiheit, Recht und Demokratie. London, Paris & Co. übten sich EU- und Nato-gedrillt ebenso folgsam in verbündetem Schweigen. Auch Selenskyj in Kiew fehlten die passenden Worte. Eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates wurde bis dato nicht beantragt.
Zeiten ändern sich. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika kommen und gehen. Ein Weltsheriff und ein Bruch des Völkerrechts wie der UN-Charta folgt dem anderen. Solchen Helden der westlichen Wertegemeinschaft geht eben der eigene Staatsterrorismus kraft Amtes über alles.