Duden-Redaktion lernt das »Gendern« – Hochverehrte Duden-Redaktion, da kam unser Beitrag (in diesem Heft) »Kommandoobjekt Sprache« wohl leider ein paar Tage zu spät. Sie, die Sie bislang dem Druck der allzu Korrekten leidlich standgehalten haben, ziehen nun offenbar in einen – sprachlich nicht zu gewinnenden – Geschlechterkrieg: You too! Ab sofort sind Begriffe wie »Gästin« oder »Bösewichtin« kraft Ihrer Autorität die korrekten(sic!) Bezeichnungen für einen weiblichen Gast oder einen weiblichen Bösewicht. Eine sprachpolitische Revolution der besonderen Art. Nie hätten wir für möglich gehalten, dass wir Sie, den Siegelwahrer der deutschen Sprache, gewissermaßen gegenrevolutionär einmal über Sinn und Funktion der Grammatik würden aufklären müssen. Und das trauen wir uns auch jetzt nicht wirklich, sondern kleiden unsere Verwirrung stattdessen lieber in bescheidene Fragen: Wenn der grammatische »Genus« Maskulinum – oder sein (beziehungsweise ihr?) Pendant Femininum – auf das biologische »Geschlecht« verweist, gehört das dritte »Geschlecht«, das Neutrum, dann nicht abgeschafft? Oder soll es Menschen vorbehalten werden, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen? Und ist die Bezeichnung »der Mensch« fortan nur noch für ein männliches Exemplar dieser Gattung gültig? Wo bleiben da die Menschinnen? Und wie gehen wir in der Folge mit dem Mond oder der Sonne um? Ach, Fragen über Fragen – und wir wissen gar nicht mehr, ob wir Ihre Antwort tatsächlich hören wollen.
Staatsanwaltschaft Bonn, Frieden ja, aber … – Werte Anwaltschaft, in zweifellos ordnungsgemäßer Verrichtung Ihrer Pflichten haben Sie dem obstinaten Kriegsgegner Ernst-Ludwig Iskenius kürzlich ein Bußgeldbescheid über 500 Euro zugestellt. Er hatte (mit anderen) im Jahr 2019 das modernste militärische Gefechts- und Übungszentrum (GÜZ) Europas »widerrechtlich« betreten, um u. a. gegen die völkerrechtswidrigen Auslandseinsätze der Bundeswehr zu demonstrieren, die hier, inmitten eines Naturschutzgebiets in der Heide, trainiert werden. Es gibt dort eine eigens errichtete »Kampfstadt Schnöggersburg« mit bisher 500 Häusern, einer U-Bahn, einer Moschee, Kirche, Rathaus und Museum, einem künstlichen Fluss (in der sonst eher trockenen Heidelandschaft), Flugplatz, Autobahn und leerstehenden Fabrikgebäuden. Auf dem Gelände, militärisches Sperrgebiet, aber eigentlich ja so etwas wie Volkseigentum, dürfen auch befreundete Armeen trainieren. Auf all das haben die »friedlichen« Besetzer hinweisen wollen und bekamen für diesen zivilen Ungehorsam nun die »gerechte« Strafe. Die soll auch beglichen werden, aber möglichst kollektiv. Wir rufen hiermit um Unterstützung auf und bitten darum, einen kleinen Euro-Betrag (nicht mehr als fünf Euro) zu überweisen an die: Zentrale Zahlstelle Justiz, BIC: MARKDEF1440, IBAN: DE 84 4400 0000 0041 0015 09, Kassenzeichen X100857985517X (bitte nicht vergessen). Weitere Informationen dazu finden sich auf http://www.offeneheide.de. Noch besser, verehrte Staatsanwaltschaft, wäre ein Erlass des Bußgeldes. Um des lieben Friedens willen.