Am 17. August dieses Jahres jährte sich zum 65. Mal die Verkündung des vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Verbots der KPD. Die in der Zeit des Kalten Krieges und unter dem erheblichen Einfluss einer angeblichen Bedrohung durch den Kommunismus ergangene Entscheidung dürfte inzwischen auch zeitlich überholt sein. Spätestens seit der Liberalisierung des politischen Strafrechts in der Bundesrepublik im Jahr 1968 und mit Zulassung der DKP im gleichen Jahr wurde die bis dahin restriktiv erhärtete Auffassung deutlich aufgeweicht. Dennoch sah sich die Staatsanwaltschaft Bremen noch im Januar 2020 veranlasst, gegen einen Beschuldigten Anklage zu erheben, der »Aufkleber, auf denen sich das Logo der verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands befunden hat, in Kenntnis dieses Verbots im öffentlichen Raum publiziert« habe. Die Aufkleber waren auf einem Ampelmast und einem Mülleimer angebracht worden. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein strafbewehrtes Vergehen nach § 86 Abs. 1 StGB, nämlich des Verbreitens verfassungswidriger Symbole, weil sich auf den Aufklebern das Logo »Hammer und Sichel« befand. Eine mindestens fragwürdige Entscheidung. Das Amtsgericht Bremen dem mit seinem Beschluss vom 26. April 2021 (Az.: 107 Ds. 12/20), entgegen. Strafbarkeit käme schon deshalb nicht in Betracht, »weil dieses Symbol für den Marxismus und Leninismus – genauer: für die Verbundenheit der sogenannten Arbeiter- und Bauern-Klasse – aus einem bestimmten politischen-ideologischen Blickwinkel heraus steht, dabei aber kein Alleinstellungsmerkmal für die ehemalige KPD beinhaltet. So verwendet beispielsweise die in Deutschland zugelassene Partei DKP gleichfalls dieses Logo. An dieser Wertung ändert auch nicht, dass die Aufkleber den Zusatz ›Für die Rekonstitution der Kommunistischen Partei Deutschlands‹ enthalten, weil diese Formulierung zwar eine Forderung, nicht aber eine der KPD zurechenbare Urheberschaft beinhaltet.«
Bemerkenswert bleibt jedoch, dass das Verwenden der Symbole Hammer und Sichel offenbar noch immer bei manchen Strafverfolgungsbehörden Beklemmungen auslöst und der Hang zur Kriminalisierung einsetzt. Zuweilen scheint die Zeit dort stehen geblieben zu sein.