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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Zuschrift an die Lokalpresse

Wie die Pres­se Ende Juli mit­teil­te, wur­de wie­der­um eine Bom­be aus dem Zwei­ten Welt­krieg im Bran­den­bur­gi­schen Sand auf­ge­fun­den und ent­schärft. Glück­li­cher­wei­se ist auch dies­mal nichts pas­siert, die Fach­leu­te haben die gefähr­li­che Situa­ti­on sou­ve­rän bewäl­tigt, und die eva­ku­ier­ten Ein­woh­ner konn­ten in ihre Häu­ser zurück­keh­ren. Ich habe kei­nen Über­blick dar­über, wie oft schon sol­che Situa­tio­nen im Ber­li­ner Umfeld auf­ge­tre­ten sind, bin mir aber sicher, dass noch unzäh­li­ge Zeu­gen der unse­li­gen Ver­gan­gen­heit ihrer zufäl­li­gen Ent­deckung oder der Selbst­ent­zün­dung har­ren und unse­re Mit­bür­ger und Nach­fah­ren noch lan­ge beschäf­ti­gen werden.

In die Schlag­zei­len sind aber auch Kampf­mit­tel gera­ten, die aus jüng­sten Bestän­den der Bun­des­wehr trotz hoher Sicher­heits­stan­dards nicht mehr auf­find­bar sind. So teil­te die Nach­rich­ten­agen­tur dpa mit, dass »seit 2010 … min­de­stens 60.000 Patro­nen ver­schwun­den und nicht wie­der auf­ge­taucht« sind. Der Ver­bleib von wei­te­ren 48.000 Schuss des Kom­man­dos Spe­zi­al­kräf­te sei wie das Feh­len von 20 Kilo­gramm Spreng­stoff bis­her unge­klärt. Zu den alar­mie­ren­den Mel­dun­gen gehört auch, dass in einem Kel­ler der Stadt Calau Hand­gra­na­ten und Bom­ben auf­ge­fun­den wur­den, als die Woh­nung eines Ver­stor­be­nen geräumt wur­de. (jun­ge Welt, 18./19.7.20) Es ver­steht sich, dass das Ver­tei­di­gungs­mi­ni­ste­ri­um kei­ne Mühe scheu­en wird, die Sach­ver­hal­te zu klä­ren und die ver­schwun­de­nen Aus­rü­stun­gen wie­der ans Tages­licht zu beför­dern. Nach dies­be­züg­li­chen Erfah­run­gen ist aller­dings zu befürch­ten, dass inner­be­trieb­li­che Unter­su­chun­gen wenig Erfolgs­aus­sich­ten haben wer­den. Des­halb inter­es­siert mich, ob auch in die­sen Fäl­len exter­ne Son­der­kom­mis­sio­nen ein­ge­rich­tet oder exter­ne Spe­zi­al­ermitt­ler ein­be­zo­gen wor­den sind. Ein dar­aus ent­ste­hen­der höhe­rer finan­zi­el­ler Auf­wand war in ande­ren Zusam­men­hän­gen kein Hin­de­rungs­grund. – Sieg­bert Drauf­zu (62),