Die correctiv-Recherche gegen die AfD soll »Geheimpläne« und ein »geheimes« Treffen aus dem November 2023 an das grelle Licht der Öffentlichkeit im Januar 2024 gebracht haben. Leider wird es nie konkret. Deshalb kann sich aus Diskussionen über »Re-Migration« ein (gefährliches!) Fantasieren über »Deportationen« von einem Viertel der deutschen (die »migrantische«?) Wohnbevölkerung entwickeln. Der AfD wird auch das zugetraut: die massenhafte »Deportation«. Das bringt Hunderttausende auf die Straße, die jetzt Schlimmeres zu verhindern trachten und dieses Mal rechtzeitig da sind. Der Innenministerin Faeser, die sich der »Demokratieförderung« – auch in ein Gesetz gegossen – verpflichtet sieht, stellt sich hier an die vorderste Front. Man hat den Eindruck, dass der reale Faschismus marschiert. Der »Faschismus an der Macht« (ich soll mir hier jetzt die AfD vorstellen?!) will einen »Madagaskar-Plan 2.0« und eine Neuauflage der »Wannsee-Konferenz« umsetzen. – Jetzt gibt es kein Halten mehr: AfD-Spitzenpolitikern sollen gemäß Artikel 18 Grundgesetz Grundrechte entzogen werden. Der politische Konkurrent AfD soll durch Parteiverbot und Entzug staatlicher Mittel (Artikel 21 (3) Grundgesetz) ins Abseits geschoben werden. Verschämt wird dann allerdings eingestanden: Es geht nicht so schnell; »es« braucht Jahre – ich sage: gottseidank –, weil jeweils das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Doch jetzt soll auch das – per supergroßer Koalition – durch Herumfingern am Grundgesetz geändert werden. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Das »Grundgesetz – GG« rückt deshalb in den Blick; es ist dringend zur (Re-)Lektüre empfohlen und nüchtern zu betrachten. Denn was bei allem Gewese ungeklärt bleibt: Auf welchem »Humus« konnte die AfD so erstarken? Warum ist diese Partei in der Wählergunst – nicht nur der Ostdeutschen – so gewachsen? Selbstkritik der »Ampel-Parteien«? Fehlanzeige! Innehalten bei der Partei Die Linke? Findet nicht statt. In der Krise ist sie nicht Profiteur, sondern die »Partei der Nichtwähler« (zwischen 40-50 %) Haben die Menschen alle Hoffnung fahren lassen? In Hessen ist die AfD zweitstärkste Partei. Dort hatte Faeser dazu beigetragen, dass die SPD in den letzten 10 Jahren 50 Prozent ihrer Wähler und Mitglieder verlor.
Das Grundgesetz in Artikel 116 (Artikel-Überschrift: »Begriff des ›Deutschen‹; nationalsozialistische Ausbürgerung«) bestimmt schlicht, dass ein »Deutscher« sei, der »die deutsche Staatsangehörigkeit« besitzt. Die Praxis der »Nazi-Ausbürgerung« wird geheilt. Die eingebürgerten Migranten gehören also selbstverständlich dazu und sind Teil des »Deutschen Volkes«. Ich habe zudem das größte Vertrauen, dass es im »Deutschen Volk« keine große Gruppe gibt, die den Nachbarn, den Arbeitskollegen, den Sport- und Vereinsfreund etc. »deportieren« oder »ausbürgern« möchte! Artikel 16 Grundgesetz (Artikel-Überschrift: »Ausbürgerung, Auslieferung«) bestimmt zudem ganz stark: »Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.«
Im denkwürdigen Artikel 1 Grundgesetz findet sich in Absatz 1 der folgenreiche Satz: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« – Wenn die »Würde des Menschen« unantastbar ist, warum musste das grundgesetzlich geregelt werden? – Im Absatz 2 »bekennt« sich deshalb das »Deutsche Volk« (ein besonderes Rechtssubjekt): »Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.« – Das klingt doch gut und »friedlich«!?
Über den Gleichheitssatz des Artikel 3 werden im Kontext der herrschenden Meinung auch Grundrechte, die nur »Deutschen« vorbehalten sind (Art. 8 – Versammlungsfreiheit, Art. 9 – Vereinigungsfreiheit, Art. 11 – Freizügigkeit, Art. 12 – Berufsfreiheit) zu »Jedermannsrecht«. – Auch als Konsequenz aus der Nazi-Zeit ist Artikel 3 (3) GG zu lesen: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Und jeder weiß genau, was hier unter »Rasse« zu verstehen ist; deshalb kein »Herumfingern« am Grundgesetz!
Die »Entnazifizierungsvorschriften« werden durch Artikel 139 Grundgesetz hinaus erweitert. Dort heißt es: »Die zur »Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.« – »deutsches Volk« hier nicht als Eigenname, sondern »inklusiv« gemeint: Der ausgebürgerte Kommunist und die durch die Diktatur des Dritten Reiches ausgegrenzten Juden wurden selbstverständlich einbezogen! – Auch unter Bezugnahme auf diesen Artikel kann gegen Faschismus bzw. faschistische Umtriebe vorgegangen werden.
Weil wir jetzt in Kriegs- und Hochrüstungszeiten leben, sei auf die letzte Grundgesetz-Änderung hingewiesen. Die »Zeitenwende« brachte in Artikel 87a Grundgesetz (Artikel-Überschrift: »Streitkräfte«) den Absatz (1a): »Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten« – »kann« bedeutet nicht muss. Eine agile Friedensbewegung sollte kämpferisch dazu beitragen, dass der maximale Betrag nicht ausgeschöpft wird. So kann auch eine solche Bestimmung in einem Notstandsartikel noch abgemildert werden!?
Im Artikel 56 Grundgesetz (GG) ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten vorgegeben. Er gilt über Artikel 64 Absatz 2 Grundgesetz gleichermaßen für den Bundeskanzler und die Bundesminister. Der Wortlaut des »Amtseides«: »Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.«
»Gerechtigkeit gegen jedermann üben« – schließt AfD-Mitglieder und -Wähler mit ein. Wie ließe sich das konkretisieren?
Meinem – als Nichtjurist und Nichtstaatsrechtler – dilettantischen Ritt durch das Grundgesetz und eigensinnig nicht-»antideutschen« Blick auf das Grundgesetz möchte ich mit einem Plädoyer enden lassen: Suchen wir das menschliche Gespräch mit (möglichen) Wählern der AfD. Dazu zählen auch viele Gewerkschaftsmitglieder, die wir nicht »rechts« liegen lassen dürfen. Nutzen wir die »Waffen« der Überzeugung und des guten Argumentes, der menschlichen Vernunft und freundlichen und höflichen Ansprache. Die Themen müssen auf den Tisch und qualifiziert diskutiert und verhandelt werden. Die Ansprache als »Nazi« oder »Faschist« ist inflationär, grundfalsch und verhindert Austausch. – Als (»alternatives«) Proteststimmverhalten kann ich guten Gewissens das »Wahlbündnis Sahra Wagenknecht« empfehlen.
Die AfD ist eine kleine Partei von 40.000 Mitgliedern. Ihr fehlen die Kader, die Personaldecke ist sehr dünn. Sie verfolgt ihre politischen Gegner nicht militant und mörderisch. Sie verfügt über keine großen Vorfeld-Organisationen (SA-ähnliche Strukturen). Sie sitzt im Bundestag mit knapp 80 Bundestagsabgeordneten; 250 Abgeordnete hat sie in den Länderparlamenten. Wird sie vom Großkapital – wie die NSDAP – gesponsert und ist sie Liebling der Monopolpresse (Hugenberg-Imperium!)? Die AfD – sie ist ernst zu nehmen!
Die Proteste der letzten Wochen verfestigen Haltungen. Ein erster empirischer Befund: Die Nachwahl in Berlin im Februar 2023 brachte eine erschreckend niedrige Wahlbeteiligung von 51 Prozent. Trotzdem konnte die AfD-Kandidatin, die seit über einem Jahr in Untersuchungshaft wegen des »Rollator-Putsches« unter Führung des Heinrich XIII. Prinz Reuß sitzt, Birgit Malsack-Winkemann, bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin ihr Ergebnis sogar ausbauen; und das nach allen Protesten …