Die seit fast 30 Jahren nicht mehr erhobene Vermögensteuer macht sich als Phantomschmerz nicht nur in den Debatten der gesellschaftlichen Linken bemerkbar. Dass das Vermögensteuergesetz nach 30 Jahren nicht grundgesetzkonform (Grundvermögen!) und mit drastisch erhöhten Freibeträgen für selbstgenutztes Wohneigentum und die »Spargroschen« der Normalmenschen durch den Bundesgesetzgeber ausgestaltet wurde, ist ein sozialpolitischer Skandal und eine offene Wunde des »Sozialstaates« Bundesrepublik Deutschland. Deshalb wird noch in jeder Wahlbewegung die »Wiedererhebung der Vermögensteuer« durch SPD und Grüne wie ein Köder ausgelegt. Auch zu Zeiten der letzten Bundestagswahl war diese Forderung in den Wahlprogrammen dieser beiden Parteien enthalten. Sie waren aber dann schon in den Vorverhandlungen zur »Ampel«-Koalition nicht einmal Diskussionsgegenstand. Jetzt blinken diese Parteien wieder links … Am 18.01.2024 beschlossen auch die Bundesdelegierten der Linkspartei die Vermögensteuer. Die Vertreter dieser Partei sehen darin für sich ein »Alleinstellungsmerkmal«. Doch auch das BSW fordert mit guten Gründen eine erneuerte Vermögensteuer.
Die Vergangenheit zeigt: Aussicht auf Erfolg besteht nur in großer Gemeinschaft der gesellschaftlichen Linken (Parteien links der Mitte, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen etc.) gegen die Mainstream-Medien der Wenigen, die wirklich Reichen (»unsere Oligarchen«, Milliardäre und Vielfach-Millionäre) und der Rechtskräfte (FDP, CDU/CSU und vor allem AfD!). Die Forderung nach Wiedererhebung der Vermögensteuer kann deshalb nicht als »Alleinstellungsmerkmal« einer linken Partei reklamiert werden. Erfolg kann es nur geben, wenn die gesellschaftliche Linke koordiniert und konzentriert dieses Projekt gemeinschaftlich befördert und betreibt. Dafür müssen Streit und Spaltung überwunden werden. Ein vergleichbares Projekt war die 1926 betriebene »Fürstenenteignung«, die als Gemeinschaftsleistung der Weimarer Linken erfolgreich war. Alle (zukünftigen) Abgeordneten sind mit dem Anliegen in den (zukünftigen) Wahlbewegungen einer in dieser Frage vereint vorgehenden Linken zu konfrontieren. Vielleicht kann ein solches Engagement unter Linken neues Vertrauen und mehr politische Bewegung zum Beispiel für Abrüstung und Frieden entstehen lassen?
Die Vermögensteuer war nie abgeschafft. Sie wurde nur nicht erhoben, weil die Vermögensart »Grundvermögen« nicht grundgesetzkonform durch den Bundes-Gesetzgeber durch ein Einfach-Änderungsgesetz in das Vermögensteuergesetz aufgenommen wurde. Das hat seit 30 Jahren noch jede Bundesregierung zu Gunsten der wirklich Reichen wissentlich unterlassen. Es gibt ein gültiges Vermögensteuer-Gesetz als Bundesgesetz; es wurde nie abgeschafft. Die Vermögensteuer ist grundgesetzlich über Artikel 20, 28 (»Sozialstaatsgebot«) und Artikel 106 (2) abgesichert. Die »Hessische Verfassung«, Artikel 47 Absatz 1 wird noch deutlicher: »Das Vermögen (sic!, d. Verf.) und das Einkommen werden progressiv nach sozialen Gesichtspunkten (…) besteuert.« Eine Besteuerung hat deshalb nach dem »Leistungsfähigkeitsprinzip« zu erfolgen: »Breitere Schultern sollen mehr tragen können.« So könnte in Abhängigkeit von der Höhe des steuerpflichtigen Vermögens ein »progressiv-gestalteter« Steuersatz von zum Beispiel 1 bis 5 Prozent des Vermögens angesetzt werden.
Eine koordiniert und konzentriert vorgehende politische Linke (unter Einschluss des BSW und der Grünen) sollte mit einem erneuerten und angepassten Vermögensteuergesetz werben.
Die D-Mark-Beträge müssen in die aktuelle Währung Euro umgestellt werden. Es sind alle Freibeträge so anzuheben, dass wirklich nur Vielfach-Millionäre und Milliardäre herangezogen werden. Selbstgenutztes Wohneigentum (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) sollte aus Vereinfachungsgründen mit bis zu einer Million Euro Verkehrswert steuerbefreit sein, und das übrige Vermögen (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc.) ebenfalls bis zu einer Million Euro (allgemeiner Freibetrag) keiner Vermögens-Besteuerung unterzogen werden. Damit verdichtet sich die Besteuerung auf die wirklich Reichen. Die Vermögensart »Grundvermögen« ist nach den Grundsätzen des »Bewertungsgesetzes« (wie aktuell für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer) zu ermitteln. Das ist als »Steuervereinfachung« zu bewerten und zu bewerben. Die Fertigung der Vermögensteuer-Erklärung ist nach Aufforderung durch die Finanzämter mit Hilfe der Steuerberater zu erstellen. Die Steuerberatungskosten sollten das steuerpflichtige Vermögen senken können. Auch eine solche Steuer-Deklaration ist wie jede andere Steuererklärung immer zumutbar; zumal sich die wirklich Reichen Helfer in dieser Steuersache immer leisten können. Dem »Bürokratie«-Vorwurf und der Behauptung eines zu großen Aufwandes für die Steuerpflichtigen ist entschieden entgegenzutreten. Der geballte Sachverstand der gemeinwohlorientierten Finanzverwaltung ist hierfür einzusetzen. Auch die steuerberatenden Berufe sind gefordert: Die Vermögensteuer-Erklärungen versprechen hohe Gegenstandswerte und entsprechende Umsätze. Sogenannte »Kellerakten« der Finanzämter sind für die Steuererhebung zu aktivieren.
Die politische Linke hat inhaltlich begründet dafür zu sorgen, dass hohe und höchste Vermögen der natürlichen und juristischen Personen (wie AG, SE, GmbH etc.) zur Finanzierung der Sozialausgaben (Bildung, Erziehung, Infrastruktur, Kinder etc.) – und gerade nicht zur Finanzierung der Hochrüstung (der Ukraine) a la Pistorius und Habeck – durch angemessene Abgaben beteiligt werden. Eine so vorgehende Linke könnte bei den arbeitenden Menschen wieder Vertrauen gewinnen und der AfD Wasser abgraben. Das ist dann Antifaschismus in Aktion!