Der Oberste Gerichtshof in Alabama hatte entschieden, dass der Bundesstaat einen verurteilten Mörder durch Stickstoff töten darf. Hingerichtet werden soll der wegen dreifachen Mordes zum Tode verurteilte Alan Eugene Miller. Im August 1999 hatte er drei frühere Kollegen wegen angeblichen Mobbings erschossen und war ein Jahr später zum Tode verurteilt worden. Miller selbst hatte sich für die Hinrichtung mit Stickstoff entschieden, weil er Angst vor Spritzen habe.
Stickstoff – das chemische Element mit dem Symbol N – ist bisher nicht zur Vollstreckung eines Todesurteils verwendet worden. Die Methode sieht vor, dass der Kandidat puren Stickstoff einatmet, was zunächst zur Bewusstlosigkeit führt. Der Tod tritt schließlich durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff ein. Befürwortern zufolge ist diese »Stickstoffhypoxie« genannte Variante schmerzfrei. Kritiker verweisen dagegen auf fehlende wissenschaftliche Tests und sprechen bei der bevorstehenden Gas-Exekution von einem »Menschenversuch«.
Die Entscheidung hat in den USA zu einer heftigen «ethischen Debatte« geführt – nicht nur über die Stickstoff-Hinrichtung, sondern über die Todesstrafe insgesamt. Hinrichtungs-Methoden wie der elektrische Stuhl (2020 in Tennessee), die Gaskammer (zuletzt 1999 in Arizona), das Erhängen (1996 in Delaware) oder das Erschießen (2010 in Utah) führten in der Vergangenheit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen und hatten die Exekutionen anfechtbar gemacht. Zuletzt wurde aufgrund der zahlreichen Gerichtsprozesse in den USA de facto nur noch per Todesspritze getötet.
In den USA gilt der Tod durch eine Giftspritze als »humane«, weil »sanfte« Hinrichtungsart. Auch wird die Notwendigkeit der Todesstrafe von vielen US-Bürgern kaum angezweifelt.
Doch viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamente Menschen tötet. Die EU hatte bereits 2011 ein Exportverbot verhängt. Nach der Weigerung vieler europäischer und amerikanischer Pharmaunternehmen, Medikamente wie die Barbiturate Pentobarbital und Thiopental für Hinrichtungen herzustellen, suchen deshalb viele Bundesstaaten seit Jahren nach Alternativen zur bislang üblichen Giftspritze. Der Südstaat Tennessee richtete einige Mörder auf dem elektrischen Stuhl hin. In South Carolina stimmten die Abgeordneten im vergangenen Jahr nach dem Vorbild Utahs für die Wiedereinführung von Erschießungskommandos. »Der Tod durch Erschießen tritt nicht nur umgehend ein, sondern soll auch vergleichsweise schmerzlos sein«, hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden. Todesstrafen-Gegner indes verwiesen damals auf den achten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, der »grausame und ungewöhnliche Bestrafung« verbietet.
Der Bundesstaat Alabama hatte wie Mississippi und Oklahoma bereits im Jahr 2018 entschieden, Stickstoff als Gas für Todeszellen zuzulassen. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Alabama dies endgültig bestätigt, auch mit dem Hinweis, dass die Hinrichtung durch Stickstoff nicht gegen den Verfassungsgrundsatz verstößt. Nun also die erste Hinrichtung durch Stickstoff in den USA.
Kein guter Tag für die amerikanische Justiz, kein guter Tag für die Menschenrechte
Vom Autor erschienen: Ohne Gnade – Eine Geschichte der Todesstrafe, Nomen Verlag, Frankfurt 2020, 230 S., 22 €.