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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Öffentlich-rechtliche Verblödung

Deutsch­land pflegt sein Image als Land der Dich­ter und Den­ker, als rei­che Kul­tur­na­ti­on. Da kann man es nur als Absicht wer­ten, wenn bei all dem tra­dier­ten Reich­tum ein öffent­lich-recht­li­ches Fern­se­hen gedeiht, das die von Kant beklag­te, selbst­ver­schul­de­te Unmün­dig­keit fort­schreibt. Offen­bar hat die poli­ti­sche Klas­se kein Inter­es­se an wis­sen­den, selbst­be­stimm­ten Bür­gern. Staat­li­che Maß­nah­men sol­len nicht in Zwei­fel gezo­gen wer­den. In die­sem Sin­ne ist die deut­sche Sen­der- und Pres­se­land­schaft von gei­sti­ger Armut geprägt. Der welt­erfah­re­ne Jour­na­list und Buch­au­tor Peter Scholl-Latour sprach von »media­ler Mas­sen­ver­blö­dung«. Die Deu­tungs­ho­heit über die Mei­nung von Mehr­hei­ten ist, erst recht im digi­ta­len Zeit­al­ter, aus­schlag­ge­bend für den Macht­er­halt. »Indok­tri­na­ti­on«, so Noam Chom­sky, »ist kei­nes­wegs inkom­pa­ti­bel mit Demo­kra­tie.« Sie sei viel­mehr ein Wesens­zug von ihr. »Ohne Knüp­pel, ohne Kon­trol­le durch Gewalt, muss man das Den­ken kontrollieren.«

Bevor die Struk­tur hin­ter die­ser gei­sti­gen Armut näher betrach­tet wird, soll die Exi­stenz posi­ti­ver Aus­nah­men aus­drück­lich gewür­digt wer­den. Meist auf der Mit­ter­nachts­schie­ne fin­den sich, sei es auf 3sat, ARTE oder Phö­nix, gele­gent­lich her­vor­ra­gen­de Fil­me und Repor­ta­gen. Und ver­gli­chen mit Sen­dern etwa in Ita­li­en, Frank­reich oder erst recht den USA, ist das deut­sche Fern­se­hen doch noch infor­ma­ti­ver und analytischer.

Aber ist das ein Trost? Glaubt man etwa, den grund­ge­setz­li­chen Bil­dungs­auf­trag mit der Domi­nanz von Gewalt in Kri­mis, Thril­lern oder Hor­ror­fil­men und mit affir­ma­ti­ven Nach­rich­ten abzu­decken? Wie der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bun­des­ta­ges schon 2006 fest­stell­te, ist das, was Rund­funk und Fern­se­hen unter Bil­dung ver­ste­hen »weit­ge­hend unge­klärt« und der Kul­tur­be­griff der Sen­der »unscharf«. Dabei hat ein ver­fas­sungs­recht­li­ches Gut­ach­ten des Medi­en­recht­lers Huber­tus Gers­dorf bestä­tigt, dass die Poli­tik berech­tigt wäre, strik­te­re Vor­ga­ben im Sin­ne des Bil­dungs­auf­tra­ges zu machen. Sie darf zwar nicht kon­kret inhalt­lich ein­grei­fen, aber könn­te durch­aus kon­kre­ti­sie­ren, dass der Schwer­punkt der Sen­de­tä­tig­keit bei Infor­ma­ti­on, Bil­dung und Bera­tung zu lie­gen hat. Und eben nicht bei ein­fäl­ti­ger Unterhaltung.

Das Gut­ach­ten hat erge­ben, dass in einer zufäl­lig aus­ge­wähl­ten Pro­gramm­wo­che Anfang 2018 im ZDF in der besten Sen­de­zeit zwi­schen 19 und 23 Uhr ins­ge­samt 555 Minu­ten Kri­mis und nur 75 Minu­ten Doku­men­ta­tio­nen gelau­fen sind. Über ein gan­zes Jahr gemes­sen wird die Unkul­tur, also die gei­sti­ge Armut, noch offen­sicht­li­cher: 2015 gab es im ZDF 437 Kri­mi-Erst­aus­strah­lun­gen, aber nur zehn neue Doku­men­ta­tio­nen. ZDF­in­fo, ein Doku­men­ta­ti­ons-Wie­der­ho­lungs­ka­nal, kann dabei kei­ne Aus­re­de sein, denn es geht ums Haupt­pro­gramm, das immer noch die mei­sten Zuschau­er hat.

Aber wer sind die­se Zuschau­er noch? Das Durch­schnitts­al­ter des ARD-Publi­kums lag 2016 bei 60 Jah­ren. Die 14- bis 19jährigen mach­ten gera­de mal acht Pro­zent der Zuschau­er des Sen­ders aus. Der Ver­such von ARD und ZDF, mit dem »Online-Con­tent-Netz­werk« funk.net ein Ange­bot für Jugend­li­che zu schaf­fen, mag ein rich­ti­ger Ver­such sein, ein Durch­bruch ist es nicht. Die auch für kom­mer­zi­el­le Social-Media-Platt­for­men wie You­tube, Face­book, Twit­ter oder Insta­gram pro­du­zier­ten Bei­trä­ge sind eben­falls von Unter­hal­tungs­for­ma­ten domi­niert. Bil­dung im enge­ren Sin­ne decken die öffent­lich-recht­li­chen Sen­der nicht ab. Wäh­rend des digi­ta­len Unter­richts im Shut­down zeig­te sich, dass weder didak­tisch pro­fes­sio­nel­le Wis­sens­ver­mitt­lung des Schul­stof­fes in Reser­ve liegt, noch eva­lu­ier­tes Mate­ri­al für die Leh­rer­bil­dung. Ein Man­gel, der sozi­al Benach­tei­lig­te beson­ders traf.

Der prä­zi­sie­ren­de Rund­funk­staats­ver­trag erteilt den öffent­lich-recht­li­chen Sen­dern den Auf­trag, einen »Pro­zess frei­er, indi­vi­du­el­ler und öffent­li­cher Mei­nungs­bil­dung« zu bewir­ken. »Sie haben Bei­trä­ge ins­be­son­de­re zur Kul­tur anzu­bie­ten.« Außer­dem soll ein »umfas­sen­den Über­blick« über das inter­na­tio­na­le, natio­na­le und regio­na­le Gesche­hen gege­ben wer­den, um der inter­na­tio­na­len Ver­stän­di­gung und dem gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt zu die­nen. Doch bei­des befin­det sich auf einem Tief­punkt. Infor­ma­ti­on allein ist kein Wert, wenn sie ein­sei­tig oder ohne Neu­ig­keits­wert ist, wenn sie nicht Kern­the­men auf­greift, die zum Ver­ständ­nis der Zeit bei­tra­gen. Sim­pel­ste jour­na­li­sti­sche Grund­sät­ze wer­den hier­zu­lan­de immer wie­der miss­ach­tet. Etwa den, dass im Kon­flikt­fall bei­de Sei­ten gehört wer­den müs­sen. Die Regeln unse­res Feind­bild­jour­na­lis­mus besa­gen viel­mehr, dass die Gegen­sei­te unter kei­nen Umstän­den Gehör ver­dient, da sie a prio­ri nur Pro­pa­gan­da verbreitet.

All­seits wird die Ero­si­on der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kul­tur beklagt, der Auto­ri­täts­ver­fall der Medi­en. Die öffent­li­chen Sen­der haben das soge­nann­te »Con­tent Manage­ment« ein­ge­führt, zu dem gehört, dass die Redak­teu­re und Autoren ihr »Mate­ri­al« in einen Pool ein­ge­ben müs­sen, wodurch sie die Kon­trol­le dar­über weit­ge­hend ver­lie­ren. Der »eige­ne« Bei­trag wird ver­än­dert, gekürzt, ergänzt, neu zusam­men­ge­setzt. Sub­stan­zi­el­le, ana­ly­ti­sche Sen­de­for­ma­te wur­den zugun­sten seich­ter, leicht ver­dau­li­cher und kur­zer For­ma­te ausgetauscht.

Mit den pri­va­ten Rund­funk­an­stal­ten setz­te sich auch im Öffent­lich-Recht­li­chen Rund­funk (ÖRR) die markt­ge­rech­te Quo­te als wich­tig­ste Bemes­sungs­grund­la­ge für »Qua­li­tät« durch. Sie dient neben­bei der Zen­sur kri­ti­scher, unbe­que­mer Bei­trä­ge, denn dif­fe­ren­zier­te Gedan­ken und gründ­li­che Erläu­te­run­gen brau­chen Zeit. Auch in den Redak­ti­ons­stu­ben für die Belie­fe­rung der »sozia­len« Medi­en wer­den allein die »Likes« gezählt. Fol­ge­rich­tig wer­den qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Doku­men­ta­tio­nen (wenn über­haupt) nur noch im Nacht­pro­gramm gezeigt.

Und längst wer­den Nach­rich­ten mit Hil­fe von Algo­rith­men erstellt. Soft­ware­pro­gram­me wer­ten die Reak­tio­nen von Zuschau­ern, Radio­hö­rern oder Lesern aus. Was die höch­ste Quo­te oder die mei­sten Klicks erfährt, wird auto­ma­tisch und in Vari­an­ten wie­der­holt. Gei­sti­ge Ver­ar­mung als Geschäftsmodell.

Einer­seits erle­ben wir eine Fak­ten­ar­mut, eine Post­fak­ti­zi­tät, in der Vor­ur­tei­le stär­ker und bestän­di­ger sind als poli­ti­sches Wis­sen. Wir nähern uns Han­nah Are­ndts War­nung: »Die idea­len Unter­ta­nen tota­li­tä­rer Herr­schaft sind Men­schen, für die die Unter­schei­dung zwi­schen Fak­ten und Fik­ti­on und zwi­schen wahr und falsch nicht mehr exi­stie­ren.« Die Sen­sa­ti­on oder das Schü­ren von Empö­rung durch Popu­lis­mus haben ihren Markt­wert bekommen.

Ange­sichts der Zustän­de im Lan­de und welt­weit ist Empö­rung ande­rer­seits ein not­wen­di­ger Schritt zu Eman­zi­pa­ti­on und Ver­än­de­rung – man den­ke nur an die auf­rüt­teln­de Schrift »Empört Euch!« des damals 93jährigen fran­zö­si­schen Wider­stands­kämp­fers und UN-Diplo­ma­ten Sté­pha­ne Hes­sel. Sein Auf­ruf zu poli­ti­schem Wider­stand war durch die Inte­gri­tät sei­ner Bio­gra­fie und die Über­zeu­gungs­kraft sei­ner Argu­men­te auch in Deutsch­land ein beacht­li­cher Erfolg. Doch es gibt einen Unter­schied zwi­schen infor­mier­ter Ent­rü­stung über Aus­beu­tung, Kriegs­ein­sät­ze, Macht­gier oder die Mani­pu­la­ti­on durch die Medi­en – und der popu­li­stisch geschür­ten Empö­rung ohne mora­li­sche Wertmaßstäbe.

Wie wer­den im ÖRR jene Jour­na­li­sten behan­delt, die auf­decken, was Regie­ren­den gefähr­lich wer­den könn­te? Abschrecken­de Bei­spie­le spre­chen sich unter Kol­le­gen her­um – wie die­ses: 2003 dreh­te der Doku­men­tar­fil­mer Frie­der Wag­ner für die WDR-Rei­he »Die Sto­ry« die Doku­men­ta­ti­on »Der Arzt und die ver­strahl­ten Kin­der von Bas­ra« über die Fol­gen des Ein­sat­zes radio­ak­ti­ver und zusätz­lich hoch gif­ti­ger Uran-Muni­ti­on im Irak-Krieg. Eine Waf­fe, die sowohl Pan­zer sprengt, wie auch Sol­da­ten und Zivil­be­völ­ke­rung qual­voll erkran­ken und ster­ben lässt. Im Film schil­dert ein Arzt auf bedrücken­de Wei­se das Lei­den der Kin­der in der Hafen­stadt Bas­ra. Wis­sen­schaft­ler befürch­ten, dass die Uran­mu­ni­ti­on in den am mei­sten betrof­fe­nen Regio­nen im Irak, in Afgha­ni­stan oder im Koso­vo 5 bis 7 Mil­lio­nen Men­schen­le­ben kosten wird. Wer für die­sen Geno­zid zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wird, ist nicht nur eine berech­tig­te, son­dern – wie man mei­nen soll­te – auch eine ver­pflich­ten­de, jour­na­li­sti­sche Frage.

Unter den Bedin­gun­gen gei­sti­ger Ver­ar­mung sieht es jedoch anders aus: Frie­der Wag­ner hat für die­se Doku­men­ta­ti­on 2004 den Euro­päi­schen Film­preis bekom­men. Spä­ter bekann­te er in einem Inter­view auf heise.de: »Aller­dings war das auch mein letz­ter Film für einen deut­schen Sen­der. Alle von mir ein­ge­reich­ten The­men wur­den abge­lehnt.« Ihm wur­de hin­ter vor­ge­hal­te­ner Hand zu ver­ste­hen gege­ben, dass sei­ne Vor­schlä­ge »beson­ders schwie­rig« sei­en. In einem der 360 meist empör­ten Kom­men­ta­re zu der im Inter­view beschrie­be­nen Pra­xis hieß es: »Die Unab­hän­gig­keit der Öffent­lich-Recht­li­chen ist ein Treppenwitz.«

Die Glaub­wür­dig­keit der Nato- und regie­rungs­na­hen Bericht­erstat­tung hält sich für vie­le Zuschau­er und Hörer in Gren­zen. Aber fast alle Pro­gramm­be­schwer­den des Bür­ger­por­tals der Medi­en­an­stal­ten oder der Publi­kums­kon­fe­renz über Falsch­dar­stel­lun­gen wer­den von den öffent­li­chen Sen­de­an­stal­ten selbst­ge­recht zurück­ge­wie­sen oder nicht beant­wor­tet. Die Medi­en sind meist arm an Ein­sicht, dafür aber reich an Dif­fa­mie­rung ihrer Kri­ti­ker. Kri­ti­sche Stim­men, auch die auf den alter­na­ti­ven Web­sei­ten, wer­den neu­er­dings gern rechts ver­or­tet, ohne dies im Detail zu bele­gen. Medi­en­an­stal­ten sind außer­dem dazu über­ge­gan­gen, kon­kur­rie­ren­de Platt­for­men wegen angeb­li­cher Ver­let­zung der jour­na­li­sti­schen Sorg­falts­pflicht zu ver­kla­gen, wäh­rend sie selbst vor sol­chen Ver­fah­ren sicher sind.

Angst und Vor­sicht von Jour­na­li­sten sind gewach­sen. Redak­teu­re haben ein fei­nes Echo­lot in den Appa­rat, von dem ihre Kar­rie­re abhängt. »Schwie­ri­ge« oder unbe­que­me The­men wer­den erst gar nicht vor­ge­schla­gen. Wis­sen­schaft­ler aus Mün­ster und Ham­burg haben 1536 Jour­na­li­sten befragt und bestä­tigt bekom­men, dass vie­le die inne­re Pres­se­frei­heit als gefähr­det anse­hen und sich immer weni­ger von ihrer Arbeit ernäh­ren kön­nen. Oder nur dann, wenn sie einen Bauch­la­den mit ober­fläch­li­chen Bei­trags-Häpp­chen anbie­ten. In der Inter­view-Rei­he »Leu­te« auf SWR 1 sag­te die erfah­re­ne Jour­na­li­stin Fran­zis­ka Aug­stein: »Das Gewer­be ist dik­tiert von den mone­tä­ren Inter­es­sen gro­ßer Kon­zer­ne.« Jour­na­li­sten sei­en der­ma­ßen schlecht bezahlt und hät­ten so wenig Chan­ce zu recher­chie­ren, dass die Qua­li­tät ihrer Arbeit bedroht sei. Sie sei­en oft ange­wie­sen auf Crowd­fun­ding, Stif­tun­gen und Sti­pen­di­en. »Ich kann nie­man­dem raten, Jour­na­list zu werden.«

»Die erste Frei­heit der Pres­se besteht dar­in, kein Gewer­be zu sein«, hat­te Karl Marx in der Rhei­ni­schen Zei­tung geschrie­ben und ergänzt: »Dei­ne Frei­heit ist nicht mei­ne Frei­heit, ruft die Pres­se dem Gewer­be zu.« Die Frei­heit des Gewer­bes hat längst gesiegt – Jour­na­lis­mus ist ein Geschäfts­mo­dell. Auf dem rechts­po­li­ti­schen Kon­gress der SPD vor über vier­zig Jah­ren sag­te der spä­te­re Bun­des­ver­fas­sungs­rich­ter Ernst-Wolf­gang Böcken­för­de, es gäbe kei­ne akzep­ta­blen Vor­schlä­ge, wie die Pres­se­frei­heit unter der Domi­nanz von Pri­vat­ei­gen­tum zu sichern sei. Und dabei ist es geblie­ben. Die pri­vat­recht­li­che Logik hat auch die Öffent­lich-Recht­li­chen ergrif­fen. Erin­nert sei auch an das Urteil des BVG vom März 2014, in dem der ZDF-Staats­ver­trag wegen des über­pro­por­tio­na­len staat­li­chen Ein­flus­ses in den Auf­sichts­or­ga­nen als ver­fas­sungs­wid­rig erklärt wur­de. Doch Tages­schau-Chef­re­dak­teur Gniff­ke bekennt danach, Kern sei­nes Auf­tra­ges sei, die offi­zi­el­le Poli­tik abzu­bil­den. Nein, Kern des Auf­tra­ges ist es, durch unab­hän­gi­ge und unpar­tei­ische Bericht­erstat­tung die Vor­aus­set­zun­gen für eige­ne Urteils­bil­dung zu lie­fern. Denn eine sol­che Fähig­keit zu erlan­gen, ist der eigent­li­che Kern von Freiheit.

Auch wenn in die­sem Text davon aus­ge­gan­gen wird, dass die öffent­lich-recht­li­chen Sen­der ihren Pro­gramm­auf­trag nicht erfül­len, ist er kein Plä­doy­er zu ihrer Abschaf­fung, son­dern eine nach­drück­li­che Abmah­nung im Namen von Hörern und Zuschau­ern. Zur Pres­se­frei­heit gehört auch die Frei­heit zur Kri­tik an der Pres­se. Doch Män­gel am eige­nen Pro­dukt zu offen­ba­ren, gehört offen­bar nicht zum Geschäfts­mo­dell. Ein Modell, das gei­sti­ge Armut weder über­win­den kann, noch will.