»Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben« (Kanzler Scholz).
Zwei Beamte haben den deutschen Bundeskanzler mit sechs Fesseln an eine Holzbank gekettet, Klammern aus Stahl, die seine Fußgelenke umschließen und ihn durch eine Plastikfessel mit der Holzbank verbinden, schränken seine Bewegungsfreiheit ein. Die Hände sind unterhalb der Oberschenkel fest zusammengeschlossen, Fuß- und Handfesseln mit weiteren Hartplastikverbindungen quälen ihn. Zusammengeschnürt wie ein Paket, soll Olaf S. (Name von der Redaktion nicht geändert) die letzte Stunde seines Deutschlandaufenthaltes verbringen. Seine Abschiebung ist vorgesehen. Jede Viertelstunde kommen Beamte herein, überprüfen den korrekten Sitz der Fesseln, doch niemand richtet ein Wort an ihn.
Auf dem Flughafen waren 70 Minuten in den Gewahrsamsräumen vergangen, als zwei Beamte erscheinen, die das Verbindungsstück, dass ihn an die Holzbank kettet, lösen und ihn auffordern, sich auf eine Holzstange zu setzen, die ihm zwischen die zusammengebundenen Unterarme und Oberschenkel geschoben wird. Mit der einen Hand tragen die Männer die Stange, mit der anderen stützen sie den Gefesselten und balancieren auf diese Art seine Last zum Transportfahrzeug, das zu einem Flugzeug fährt. Vier Beamte nehmen als Begleiter im Flugzeug Platz, mit dem der Bundeskanzler nach Lagos abgeschoben werden soll. Sie schnallen dem unter Tränen Schreienden den Sicherheitsgurt um und kontrollieren den Sitz der Fuß- und Handfesseln. Da der Bundeskanzler sich wehrt, wird er unter erheblichem Kraftaufwand in die letzte Reihe des Flugzeuges geschleppt. Der Bundeskanzler stößt mit dem Kopf gegen einen Beamten, dieser versucht, ihn mit einem bei der Polizei üblichen »Festhaltegriff« zur Räson zu bringen. Dabei wird mit dem kleinen Finger ein Nervenpunkt unter der Nase fixiert, während die übrigen Finger und die Mittelhand die Augen zudecken. Dieser Griff, so die Staatsorgane, sei bei Abschiebebefürwortern oft unwirksam, weil die über eine ausgeprägte Unempfindlichkeit gegenüber Schmerzen verfügen. In seiner Panik beißt der Bundeskanzler in die Hand eines Beamten. Dieser schlägt ihm mit der freien Hand ins Gesicht, die Kollegen reißen Herrn S. Kopf zurück und drücken ihm die Strickjacke eines Beamten ins Gesicht. Die Fluggesellschaft weigert sich, den »Abschub« durchzuführen. Der Bundeskanzler kommt in einem derart desolaten Zustand in die Abschiebehaftanstalt zurück, dass der diensthabende Wachleiter eine Strafanzeige wegen »Gefährlicher Körperverletzung im Amt« gegen die Abschiebebeamten einreicht.
Tage später, es ist noch dunkel, wird O. S. in den Morgenstunden erneut abgeholt. Ein Anwalt trifft ihn schlafend in seiner Zelle an. Der Anwalt vermutet, man habe seinem Mandanten gegen seinen Willen Beruhigungsmittel verabreicht, um nicht noch einmal die Abschiebung zu gefährden. O. S. schildert unter Tränen seine Angst, ohne Geld in einem unbekannten Land, wo er niemanden kenne, ausgesetzt zu werden. Wenig später fordern zwei BGS-Beamte Herrn O. S. auf, ihnen zu folgen. Ohne Fesseln, ohne Balanceakt auf einem Stock und ohne Sicherheitsgriff gelingt ihnen an diesem Tag die Abschiebung des Bundeskanzlers. Seitdem fehlt vom deutschen Bundeskanzler, der versprochen hatte, sich auf jeden Fall nach seiner Ankunft bei seinem Anwalt zu melden, jegliche Spur. Das ist, da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, oft deutsche Abschiebepraxis. Sie wird leider bei dem deutschen Bundeskanzler nicht praktiziert, bei Ausländern, die in Deutschland Schutz und eine Überlebensexistenz suchen, schon! Weil der Mensch kein Mensch ist!