Liebe Fußballfreundinnen und -freunde des Balls, es versteht sich von selbst, dass unser schöner Sport auch in diesen schweren Zeiten weiterhin betrieben wird. Da mit einer wirksamen Impfung gegen den bösen Antisportvirus noch lange nicht zu rechnen ist, sind in Zukunft einige neue Regeln zu beachten.
Erstens: Spieltaktik und Ausrichtung von Strategien sind dem Abstandsgebot von 1,5 Metern zu unterwerfen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird beauftragt, sofort mit einer Sonderschulung der Trainer und Schiedsrichter aller Ligen zu beginnen.
Zweitens: Der Verstoß gegen die Abstandsregeln wird beim ersten Mal mit einer Gelben Karte, bei zweimaliger Regelmissachtung mit einer Roten Karte bestraft. Der Videobeweis wird in Anti-Virusübertragungsbeweis umbenannt.
Drittens: Alle Stadien sind mit Sitz- oder Stehplätzen auszustatten, bei denen jeweils rundum ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Mundschutz während des ganzen Spielbetriebs ist für alle Zuschauerinnen und Zuschauer Pflicht und bietet neue Einnahmen für Fanshops.
Viertens: Der Zuschauereinlass in das Stadion ist so zu gestalten, dass Fiebermesskontrollen, das Vorweisen einer Fußballzuschauergesundheitskarte (regelmäßige Viruskontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt) und das Tragen des Mundschutzes vor dem Zutritt gewährleistet sind. Die anfallenden Kosten trägt der spielausrichtende Verein.
Fünftens: Das Schwenken von Vereinsfahnen und damit Verteilen möglicher umherschwirrender Viren führt zum sofortigen Stadionverbot auf Lebenszeit.
Sechstens: Mundschutz für Spielerinnen und Spieler und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ist Pflicht. Bei Verstoß erfolgt die sofortige Schließung der Spielstätte für mindestens einen Monat. In jeder Halbzeit muss der Mundschutz nach 22,5 Minuten Spielzeit gewechselt werden. Mundschutzsponsoren sind wie Ärmelsponsoren et cetera zulässig.
Siebtens: Es ist den Fußballspielerinnen und -spielern verboten, so zu schwitzen, dass Schweißtropfen auf den Rasen fallen oder den Gegner benetzen. Bei Verstoß erfolgt Spielabbruch und Spielergebnisfestlegung für die gegnerische Mannschaft mit 3:0. Weitere Maßnahmen wie unter sechstens beschrieben. Der Fußballbund prüft spieltaugliche Schutzkleidung. Mit der Zulassung ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Vorher ist der Spielbetrieb nur in Form von Tischfußball möglich.
Achtens: Die Schiedsrichterausbildung ist von einem kompetenten Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts vorzunehmen. Motto: Abstandsregelverstoß ist, wenn der Schiedsrichter pfeift. Für die Ausbildung sind möglichst viele Statistiken einzusetzen, deren Berechnungsgrundlage sich gelegentlich ändert, um eine realitätsnahe Ausbildung zu gewährleisten.
Neuntens: Bei internationalen Spielen, an denen eine deutsche Fußballmannschaft beteiligt ist, muss nach Ausreise aus Deutschland vor Spielbeginn eine 14-tägige Quarantäne der gesamten Mannschaft samt Betreuerstab eingehalten werden. Nach Rückkehr erfolgt in Deutschland noch einmal eine 14-tägige Quarantäne, bevor Spiele in einer der deutschen Ligen aufgenommen werden können. Die Terminplanung hat diese Einschränkungen zum Wohle aller zu berücksichtigen.
Liebe Fußballfreundinnen und -freunde, bitte mitsingen: »Fußball ist unser Leben«!