Gleich drei Personen aus drei verschiedenen Ländern werden in diesem Sommer eine Mahnwache im Gefängnis verbringen: Susan Crane aus den USA, Susan van der Hijden aus den Niederlanden und Gerd Büntzly aus Deutschland. Mit einer Friedenswanderung vom Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel bis zum Gefängnis in Wöllstein/Rh-Pf. hat Susan Crane, begleitet von einer Gruppe von Gleichgesinnten, ihre Haft bereits angetreten. Sie ist rechtskräftig wegen Aktionen zivilen Ungehorsams zu 230 Tagessätzen verurteilt, von denen sie einen bereits im Polizeigewahrsam verbracht hat. Die Wanderung startete am 30. Mai mit einer Mahnwache vor dem Haupttor in Büchel und führte in fünf Tagen über Cochem, den Hunsrück und Bingen bis nach Wöllstein. Etwa ein Dutzend Personen waren dabei, an manchen Tagen auch erheblich mehr. Es gab dabei die Gelegenheit, Kontakt mit Friedensaktiven aus der Region aufzunehmen. Die Aktiven vor Ort haben zugesagt, mindestens einmal pro Woche vor dem Gefängnis eine Mahnwache zu halten.
Auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel werden gerade die Startbahnen verlängert für die neuen Flugzeuge, die die bisherigen Tornados ersetzen sollen. Dazu sollen auch neue, »bessere« Atombomben aus den USA geliefert werden, die die Gefahr eines atomaren Einsatzes noch erhöhen.
Der Sommer 2024 wird für die Öffentlichkeit somit eine Aufarbeitung der Aktionen zivilen Ungehorsams bringen, die im letzten Jahr in Büchel unternommen wurden. Im vergangenen Jahr sind zwei US-Bürger gleich für mehrere Monate als Mahnwache in einem deutschen Gefängnis gewesen, statt ihre Geldstrafe zu bezahlen, in diesem Jahr sind es, wie gesagt, drei.
Ich selbst bin zu 90 Tagessätzen verurteilt worden, rechne also damit, nach einem seit Februar geltenden neuen Gesetz für 45 Tage ins Gefängnis zu gehen, allerdings in Brackwede bei Bielefeld. Grund für meine Verurteilung ist eine Aktion vom 8.5.2023, als ich zusammen mit sechs anderen Personen das Militärgelände Büchel besetzt habe. Mit mir stand auch noch ein anderes Mitglied der Gruppe vor Gericht. Während diese, wie wir alle in den vergangenen Jahren, ausführlich ihre Motive für die gewaltfreie Aktion darlegte, erklärte ich, die Gerichte hätten inzwischen unsere Argumentation oft genug gehört, sich davon aber nicht das Geringste angenommen, sie hätten auch alle unsere Beweisanträge abgelehnt. Daher sähe ich keine Möglichkeit mehr, mich zu verteidigen und würde in Zukunft vor Gericht schweigen.
Inzwischen hat es seit den 90er Jahren über einhundert Verfahren gegen Personen gegeben, die zivilen Ungehorsam gegen die Atomwaffen in Büchel geleistet haben. Das Bundesverfassungsgericht hat zwanzig Beschwerden gegen die letztinstanzlichen Urteile bisher nicht zur Entscheidung angenommen, daher gibt es inzwischen Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.