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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Freiheitliche Demokratie in Bamberg

 

Ste­phan Kett­ner ist 49 Jah­re alt und Sozi­al­päd­ago­ge. Er lebt im frän­ki­schen Bam­berg, arbei­tet für Attac und ist Mit­glied der Ver­ei­ni­gung der Ver­folg­ten des Naziregimes/​Bund der Anti­fa­schi­stin­nen und Anti­fa­schi­sten (VVN-BdA). Im Novem­ber wähl­te ihn die Bam­ber­ger Lin­ke Liste (BaLi) zu ihrem Kan­di­da­ten für die Ober­bür­ger­mei­ster­wahl am 15. März. Mit Kom­pli­ka­tio­nen war nicht zu rech­nen. Der gebür­ti­ge Bam­ber­ger besitzt die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft und somit als EU-Bür­ger das akti­ve und pas­si­ve Wahl­recht bei Kom­mu­nal­wah­len in Deutsch­land. In Deutsch­land? Ja – außer in Bay­ern. Wer im Frei­staat Bür­ger­mei­ster oder Ober­bür­ger­mei­ster wer­den will, muss deut­scher Staats­bür­ger sein. Auch das schien noch kein Hin­der­nis für die Kan­di­da­tur zu sein. Kett­ner bean­trag­te die Ein­bür­ge­rung, und die Stadt Bam­berg sah gute Vor­aus­set­zun­gen, dass die Sache recht­zei­tig abge­schlos­sen sein wür­de. Dann kam der »Ver­fas­sungs­schutz« ins Spiel. Der muss bei einer Ein­bür­ge­rung befragt wer­den. Kett­ner bekam eine lan­ge Liste mit den Namen zahl­rei­cher »extre­mi­sti­scher« oder »extre­mi­stisch beein­fluss­ter« Orga­ni­sa­tio­nen vor­ge­legt und soll­te ange­ben, ob er mit einer oder meh­re­ren davon etwas zu tun habe. Kett­ner sah kei­nen Grund, sei­ne Mit­glied­schaft in der VVN-BdA zu ver­heim­li­chen – und hat­te jetzt ein Pro­blem. Unge­ach­tet der Tat­sa­che, dass gegen ihn nichts vor­liegt, unge­ach­tet des hohen Anse­hens, das die VVN-BdA auch in Bam­berg genießt, wur­de plötz­lich in Fra­ge gestellt, ob der Kan­di­dat die Gewähr bie­te, jeder­zeit für die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­zu­tre­ten. Denn die VVN-BdA gilt dem baye­ri­schen »Ver­fas­sungs­schutz« als »links­extre­mi­stisch beein­flusst« (über die Bemü­hun­gen, ihr bun­des­weit auf­grund die­ser baye­ri­schen Ein­stu­fung die Gemein­nüt­zig­keit zu ent­zie­hen, sie­he Ossietzky 24/​2019 und 3/​2020). Der unter fal­scher Flag­ge agie­ren­de Geheim­dienst erhob Ein­wän­de. Kett­ner lehn­te es ab, sich wegen sei­ner Mit­glied­schaft in einer anti­fa­schi­sti­schen Orga­ni­sa­ti­on vor einem Geheim­dienst recht­fer­ti­gen zu müs­sen. Er wird sich des­halb kei­ner Anhö­rung unter­zie­hen. Die OB-Wahl ist damit für ihn und die Bam­ber­ger Lin­ke Liste gelau­fen. Sei­nen Antrag auf die deut­sche Staats­bür­ger­schaft hält Kett­ner aufrecht.

 

Vom Ade­nau­er-Erlass zur Regelanfrage

Dass die 1947 von Über­le­ben­den des NS-Ter­rors gegrün­de­te Ver­ei­ni­gung der Ver­folg­ten des Nazi­re­gimes (VVN) nicht nur durch Behin­de­rung ihrer Akti­vi­tä­ten als Orga­ni­sa­ti­on, son­dern auch durch Beschnei­dung der Grund­rech­te jedes ein­zel­nen Mit­glieds bekämpft wird, hat eine lan­ge Tra­di­ti­on. Schon 1950 ver­bann­te die dama­li­ge Regie­rung der BRD mit­hil­fe des soge­nann­ten Ade­nau­er-Erlas­ses VVN-Mit­glie­der aus dem öffent­li­chen Dienst. Tau­sen­de Antifaschist*innen, zum gro­ßen Teil ehe­ma­li­ge Widerstandskämpfer*innen und KZ-Häft­lin­ge, flo­gen aus ihren Arbeits­stel­len, wäh­rend ehe­ma­li­ge NSDAP-Mit­glie­der, die nach der Befrei­ung ent­las­sen wor­den waren, wie­der ein­ge­stellt wurden.

Mit dem geschei­ter­ten Ver­such der Ade­nau­er-Regie­rung, die VVN durch das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in West­ber­lin wegen »Ver­fas­sungs­wid­rig­keit« ver­bie­ten zu las­sen (1959 – 1962), und der Ver­hän­gung von Berufs­ver­bo­ten gegen Mit­glie­der und Unterstützer*innen der VVN bezie­hungs­wei­se der VVN-BdA (Umbe­nen­nung 1971, nach der Öff­nung für Antifaschist*innen ohne eige­ne Ver­fol­gungs­ge­schich­te) ging es wei­ter. Ohne Unter­bre­chung wur­de jeder »beob­ach­tet«, der mit der größ­ten west­deut­schen Ver­folg­ten­or­ga­ni­sa­ti­on in Ver­bin­dung gebracht wur­de. Per »Regel­an­fra­ge« beim »Ver­fas­sungs­schutz« wur­den Mit­glie­der, die sich für den öffent­li­chen Dienst bewar­ben, abgewiesen.

 

Die Extre­mis­mus-Theo­rie in Aktion

Bay­ern war das Land, das die Pra­xis der Berufs­ver­bo­te mit Regel­an­fra­ge am läng­sten bei­be­hielt. Wäh­rend im Saar­land schon ab 1985 kei­ne Regel­an­fra­ge mehr erfolg­te, mach­te Bay­ern erst 1991 Schluss damit. Aller­dings wur­de die geheim­dienst­li­che Über­wa­chung nicht etwa ersatz­los gestri­chen. Viel­mehr wird im Frei­staat seit 1991 bei jedem Bewer­bungs­ge­spräch für den öffent­li­chen Dienst eine »Bekannt­ma­chung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung betr. Pflicht zur Ver­fas­sungs­treue im öffent­li­chen Dienst (Ver­fas­sungs­treue – Verft­öD)« vor­ge­legt. Dar­in wird der/​die Bewerber*in auf­ge­for­dert, auf einem Fra­ge­bo­gen anhand eines bei­gefüg­ten Ver­zeich­nis­ses mit rund zwei­hun­dert Namen als »extre­mi­stisch« oder »extre­mi­stisch beein­flusst« ein­ge­stuf­ter Orga­ni­sa­tio­nen anzu­ge­ben, ob er/​sie Mit­glied einer oder meh­re­rer der auf­ge­führ­ten Orga­ni­sa­tio­nen ist/​war oder deren Bestre­bun­gen unterstützt/​irgendwann ein­mal unter­stützt hat. Das­sel­be oder ein ähn­li­ches Ver­zeich­nis wird Bewer­bern um die deut­sche Staats­bür­ger­schaft vorgelegt.

In dem Ver­zeich­nis ste­hen anti­fa­schi­sti­sche Orga­ni­sa­tio­nen wie die VVN-BdA in einer Rei­he mit faschi­sti­schen Par­tei­en wie NPD oder »Der III. Weg«, mit Pegi­da sowie den ras­si­sti­schen Bür­ger­initia­ti­ven Aus­län­der­stopp, mit der deut­schen Divi­si­on von »Blood and Honour«, mit der »Exil­re­gie­rung des Deut­schen Rei­ches«, mit der »Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on für natio­na­le poli­ti­sche Gefan­ge­ne und deren Ange­hö­ri­ge (HNG)«, mit Dut­zen­den ande­rer men­schen­feind­li­cher Grup­pen inklu­si­ve aller mög­li­chen Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Al Kai­da oder »Ein­la­dung zum Para­dies«. Dem Ver­zeich­nis liegt die grund­fal­sche und gefähr­li­che Extre­mis­mus- bezie­hungs­wei­se Huf­ei­sen-Theo­rie zugrun­de, das heißt die Vor­stel­lung von den bösen gesell­schaft­li­chen Rän­dern, die sich wie die Enden eines Huf­ei­sens ein­an­der annä­hern, und der guten Mitte.

 

Ver­häng­nis­vol­le Folgen

Gibt in Bay­ern ein/​e Bewerber*in um eine Stel­le im öffent­li­chen Dienst oder um die deut­sche Staats­bür­ger­schaft an, Kon­tak­te zu einer der in dem Ver­zeich­nis auf­ge­führ­ten Orga­ni­sa­tio­nen – zum Bei­spiel zur VVN-BdA – zu haben, gilt das als Grund für »Zwei­fel dar­an, ob er/​sie jeder­zeit für die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­tre­ten wird«. Mit den ent­spre­chen­den Fol­gen. Ste­phan Kett­ner wur­de wegen sei­ner Mit­glied­schaft in der VVN-BdA das Recht genom­men, bei der Ober­bür­ger­mei­ster­wahl in sei­ner Hei­mat­stadt anzu­tre­ten. Aber nicht nur auf der Ebe­ne des ein­zel­nen Mit­glieds wirkt sich die Gleich­set­zung von rechts und links ver­häng­nis­voll aus. Anti­fa­schi­sti­sche Orga­ni­sa­tio­nen wer­den dadurch dis­kre­di­tiert und in ihren Akti­ons­mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt. Und schließ­lich nimmt die Demo­kra­tie all­ge­mein Scha­den. Letz­te­res lässt sich exem­pla­risch an den Vor­gän­gen um die Mini­ster­prä­si­den­ten­wahl in Thü­rin­gen ablesen.

Ste­phan Kett­ner lässt sich durch die Vor­gän­ge um die OB-Wahl in Bam­berg nicht ent­mu­ti­gen. Um einen Sitz im Stadt­rat kann er sich auch als Öster­rei­cher bewer­ben. Die Auf­merk­sam­keit in der Öffent­lich­keit, die sein »Fall« geweckt hat, will er nut­zen, um der For­de­rung nach Strei­chung der VVN-BdA aus dem baye­ri­schen Ver­fas­sungs­schutz­be­richt und aus dem Ver­zeich­nis extre­mi­sti­scher Orga­ni­sa­tio­nen Nach­druck zu verleihen.

Die VVN-BdA Bam­berg lädt ein zu der Ver­an­stal­tung »Seit 1947: Wider das Ver­ges­sen« am Frei­tag, 28. Febru­ar, 19 Uhr im Restau­rant »Tam­bo­si«, Pro­me­na­de­stra­ße 8, Bam­berg. Cor­ne­lia Kerth, Bun­des­spre­che­rin der VVN-BdA, spricht über die Geschich­te der Orga­ni­sa­ti­on. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter https://bamberg.vvn-bda.de