Das Tribunal Supremo entschied einstimmig. Spaniens Oberster Gerichtshof fasste am 24. September nach eineinhalb Stunden Debatte den Beschluss, dass die sterblichen Überreste des Diktators Francisco Franco aus dem »Valle de los Caídos« (Tal der Gefallenen) entfernt werden dürfen. Damit wiesen die sechs Richter den Einspruch der sieben Franco-Enkelkinder gegen den Plan der Exhumierung zurück. Die Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE) hatte im August 2018 ein Dekret zur Umbettung Francos beschlossen. Auch einer Überführung der Gebeine in die Krypta unter dem Altar der Madrider Kathedrale La Almudena, wie von den Enkeln als Bedingung gestellt, wurde eine Absage erteilt. Gegen dieses Ansinnen hatten sich bereits die Opferverbände ausgesprochen, damit keine Pilgerstätte für unverbesserliche Franco-Anhänger in Madrids Stadtmitte entsteht. Die sterblichen Überreste Francos sollen auf dem Friedhof Mingorrubio im Madrider Vorort El Pardo beigesetzt werden. Hier besitzt die Franco-Familie eine Kapelle.
In Anwesenheit eines Gerichtsmediziners wird der Diktator bis spätestens 25. Oktober umgebettet Die Franco-Familie wird eine Woche vorher informiert. Das berichten die Tageszeitungen El País und El Diario in ihren Ausgaben vom 12. Oktober.