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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Europäische Unmenschlichkeit (EU)

Titel­te eine Zei­tung mit der Schlag­zei­le »Bun­des­kanz­ler Scholz lobt Eini­gung auf Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen«, wür­de man das nicht glau­ben wol­len. Es ist aber wahr. Im Bun­des­tag pries Olaf Scholz die »Reform« des Asyl­ver­fah­rens, auf die sich die EU-Innen­mi­ni­ster am 8. Juni 2023 ver­stän­dig­ten, als »histo­ri­sche Eini­gung«, die zei­ge, »dass die EU ihre Dif­fe­ren­zen auch bei den kon­tro­ver­se­sten The­men über­win­den kann«. Und: »Alle haben dafür Kom­pro­mis­se ein­ge­hen müs­sen, auch in Deutschland.«

Der soge­nann­te »Asyl­kom­pro­miss« sieht vor, dass Asyl­be­wer­ber – auch Kin­der – künf­tig an den Gren­zen der EU in »Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen« inhaf­tiert wer­den, wo über ihren Asyl­an­trag ent­schie­den wird und von wo bei Ableh­nung die Abschie­bung erfolgt. Die­se Inter­nie­rung ist eine ekla­tan­te Ver­let­zung der Men­schen­rech­te. Die EU ver­sucht, sich und die Öffent­lich­keit damit zu beschwich­ti­gen, dass der Auf­ent­halt nicht lang sein wer­de, da Asyl­ver­fah­ren im Regel­fall in zwölf Wochen, maxi­mal in sechs Mona­ten durch­ge­zo­gen wer­den sol­len. Den­noch ist die Inhaf­tie­rung von Men­schen, die kei­ne Straf­tat began­gen haben, und ohne Urteil durch eine unab­hän­gi­ge Judi­ka­ti­ve eine Men­sch­rechts­ver­let­zung. Abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber sol­len kei­ne Wider­spruchs­mög­lich­keit gegen die Ent­schei­dung und die Abschie­bung haben. Das wie­der­um ist eine Ver­let­zung des Rechts­staats­prin­zips. Zu einem Rechts­staat, so steht es (jeden­falls bis­her, aber viel­leicht wird es dem­nächst ja geän­dert) im Grund­ge­setz, gehört der Rechts­weg. So wenig jedoch eine Lei­ter mit nur einer Spros­se eine Lei­ter ist, so wenig ist ein Rechts­weg mit nur einer Instanz ein Rechts­weg. Er ist ein wei­te­rer Bruch der Verfassung.

Der geprie­se­ne histo­ri­sche Kom­pro­miss wird aber vor allem dar­in gese­hen, dass die (weni­gen) aner­kann­ten Asyl­su­chen­den pro­por­tio­nal auf die EU-Mit­glieds­län­der ver­teilt wer­den. Nimmt ein Land nicht die ihm zuge­wie­se­ne Anzahl von Asyl­su­chen­den auf, soll es für jede nicht auf­ge­nom­me­ne Per­son 20.000 Euro Kom­pen­sa­ti­on zah­len müs­sen. Kei­ne neue Idee und auch kei­ne wirk­li­che Eini­gung: Die unga­ri­sche und die pol­ni­sche Regie­rung haben post­wen­dend erklärt, dass sie weder Flücht­lin­ge auf­neh­men noch Kom­pen­sa­ti­on bezah­len werden.

Eine tat­säch­lich neue und kaum wahr­ge­nom­me­ne Kom­po­nen­te der »Reform« besteht jedoch dar­in, dass abge­lehn­te Bewer­ber nicht mehr in ihr Her­kunfts­land, son­dern auch in irgend­wel­che ande­ren Dritt­län­der abge­scho­ben wer­den kön­nen, die von der EU als siche­re Dritt­län­der dekla­riert wer­den und mit denen sie ent­spre­chen­de Ver­trä­ge über die Auf­nah­me abge­lehn­ter Migran­ten – natür­lich gegen Bezah­lung – schließt. Wie unbrauch­ba­res Mate­ri­al wer­den die abge­lehn­ten Men­schen irgend­wo­hin depor­tiert, vor­zugs­wei­se in die »Drit­te Welt«, wo man das Geld braucht – und dort sich selbst bzw. der jewei­li­gen Regie­rung über­las­sen. Ähn­li­che Ver­trä­ge gibt es bereits über die Abnah­me von Müll aus Euro­pa mit Afri­ka oder Asien.

Kanz­ler Scholz, der so ger­ne und unab­läs­sig von Respekt redet, hat sol­chen für Flücht­lin­ge nur dann übrig, wenn sie sich als »drin­gend benö­tig­te Fach­kräf­te« erwei­sen. Ganz kurz kam inner­halb der SPD und der Par­tei der Grü­nen Pro­test gegen die von Deutsch­land befür­wor­te­ten men­schen­ver­ach­ten­den Plä­ne der EU auf. Die Juso-Vor­sit­zen­de Jes­si­ca Rosen­thal nann­te die Plä­ne »beschä­mend« und »ein ein­zi­ges Unrecht«. Ihre Kri­tik (»Die men­schen­un­wür­di­ge Behand­lung von Geflüch­te­ten wird hier­mit recht­lich abge­si­chert.«) hat­te aber kei­ner­lei Fol­gen. Auch acht­zig Man­dats­trä­ger der Grü­nen in diver­sen Land­ta­gen appel­lier­ten an ihre Par­tei­füh­rung, die EU-Plä­ne nicht mit­zu­tra­gen, aber eben­so erfolg­los. Zwar sah der SPIEGEL (der Schlag­zei­le wegen) die Par­tei schon »vor einer Zer­reiß­pro­be«, aber wer sich dar­an erin­ner­te, wie schnell die Grü­nen 1999 einem Angriffs­krieg zustimm­ten, wuss­te, dass sie sich auch jetzt mit Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ver­stan­den erklä­ren wür­den. Auf einem Län­der­rat genann­ten »klei­nen Par­tei­tag« einig­te man sich, wie das meist so ist, auf einen ver­bal fein aus­ta­rier­ten For­mel­kom­pro­miss, der erstens (sehr schnell) das Gewis­sen der Kri­ti­ker besänf­tig­te und zwei­tens an der Sache nichts änderte.

Hin­weis: Die­ser Text ist der Beginn einer klei­nen Rei­he zur »Euro­päi­schen Unmenschlichkeit«