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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Die Verfassung und ihre Feinde

Der Jurist und Publi­zist Dr. Rolf Gös­s­ner, Mit­her­aus­ge­ber die­ser Zeit­schrift, wur­de fast 40 Jah­re lang – seit 1970 – »geheim­dienst­lich« über­wacht. Was immer das hei­ßen mag. Denn die­sem in jeder Hin­sicht skan­da­lö­sen Vor­gang haf­tet von vorn­her­ein etwas Bizar­res an. Als Publi­zist stellt der Aus­ge­forsch­te sei­ne Stand­punk­te öffent­lich dar, als Rechts­an­walt und Rich­ter agiert er in öffent­li­chen Gerich­ten, als par­la­men­ta­ri­scher Bera­ter und Red­ner bewegt er sich in öffent­li­chen Foren. Nichts davon ist geheim, nichts davon bedarf also, soll­te man mei­nen, einer »nach­rich­ten­dienst­li­chen« Auf­klä­rung. Was immer also die »Agen­ten« und Zuträ­ger des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz über vier Jahr­zehn­te auf Kosten der Steu­er­zah­ler über den vor­geb­li­chen Ver­fas­sungs­feind Gös­s­ner recher­chiert haben mögen, war stets öffent­lich zugäng­lich. Du lie­ber Himmel!

Dar­über wur­den, neben­bei, auch die geschütz­ten und aus guten Grün­den zu schüt­zen­den Berufs­ge­heim­nis­se ver­letzt, also etwa der Infor­man­ten­schutz, ins­be­son­de­re in sei­ner Funk­ti­on als inve­sti­ga­tiv recher­chie­ren­der Publi­zist, sowie das zu wah­ren­de Man­dats­ge­heim­nis als Rechts­an­walt. Die­se ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­ten Berufs­ge­heim­nis­se waren unter den Bedin­gun­gen geheim­dienst­li­cher Über­wa­chung prak­tisch nicht mehr zu gewährleisten.

Seit vie­len Jah­ren schon wehrt sich Rolf Gös­s­ner mit recht­li­chen Mit­teln gegen sol­che Über­wa­chungs­pra­xis. Und stets mit Erfolg. Schon im Febru­ar 2011 erklär­te das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln die Dau­er­über­wa­chung für rechts­wid­rig. Das Bun­des­amt habe kei­ner­lei »tat­säch­li­che Anhalts­punk­te« für ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen vor­ge­legt. Das Gericht atte­stier­te statt­des­sen den Ver­fas­sungs­schüt­zern einen »schwer­wie­gen­den Ein­griff in ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Posi­tio­nen«. Eine schal­len­de Ohr­fei­ge. Indi­rekt erklär­ten die Rich­ter damit, wo sie in die­sem Fall den »Ver­fas­sungs­feind« verorten.

Spä­te­stens jetzt hät­ten die beklag­te Bun­des­be­hör­de mit­samt der ver­ant­wort­li­chen Bun­des­re­gie­rung ihr Fehl­ver­hal­ten reu­mü­tig ein­räu­men und ihr Han­deln künf­tig neu aus­rich­ten müs­sen. Aber der teu­re Dienst und sei­ne Tau­sen­den Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen wol­len sich natür­lich nicht selbst beschrän­ken oder gar abwickeln. Mög­li­cher­wei­se haben poli­ti­sche Prio­ri­tä­ten – Stich­wort: hart gegen links, weich gegen rechts – dies ver­hin­dert; dar­über hin­aus hat­te der NSU-Skan­dal gera­de einen tief­schwar­zen Schat­ten auf die Arbeit der Behör­de gewor­fen. Nun bloß nicht klein bei­geben – statt­des­sen, wie die Pra­xis seit­dem zeigt, den »Ver­fas­sungs­schutz« aus­bau­en und wei­ter auf­rü­sten. »Gegen­pres­sing« wür­de man dazu im Fuß­ball sagen. Das Amt und der ver­ant­wort­li­che Bun­des­in­nen­mi­ni­ster gin­gen in »Sachen Gös­s­ner« also in Beru­fung. Sie­ben Jah­re spä­ter, 2018, wur­de das Erst­ur­teil jedoch vom Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len in vol­lem Umfang bestä­tigt. Die näch­ste bru­ta­le Schlap­pe für die »Schlapp­hü­te«.

Doch wer nun dach­te, jetzt wer­de man end­lich zur Ver­nunft kom­men, sah sich aber­mals getäuscht. Der Staat, der sich durch Rolf Gös­s­ner offen­kun­dig mas­siv bedroht sah, ging in die näch­ste und letz­te Instanz. Die­ser (Über-)Mut dürf­te nun end­lich und hof­fent­lich end­gül­tig gekühlt sein. Am 14. Dezem­ber 2020 hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig die Urtei­le aller vor­he­ri­gen Instan­zen voll­um­fäng­lich bestä­tigt und die Revi­si­on zurück­ge­wie­sen. Damit ist Rolf Gös­s­ner von dem faden­schei­ni­gen Vor­wurf, er unter­stüt­ze »links­extre­mi­sti­sche« Grup­pie­run­gen, die unse­re »Grund­ord­nung« abschaf­fen wol­len, in jeder Hin­sicht »offi­zi­ell« und rechts­kräf­tig reha­bi­li­tiert. Mehr als das. Der Mit­her­aus­ge­ber des seit 1997 jähr­lich erschei­nen­den »Grund­rech­te-Reports« und stell­ver­tre­ten­de Rich­ter am Staats­ge­richts­hof der Frei­en Han­se­stadt Bre­men kann sich nun – gewis­ser­ma­ßen höchst­rich­ter­lich beleum­det – als der eigent­li­che »Ver­fas­sungs­schüt­zer«, als ein wahr­haft »wehr­haf­ter Demo­krat« bestä­tigt füh­len, der die selt­sam fehl­ge­lei­te­ten »Ver­fas­sungs­fein­de« in die Schran­ken gewie­sen hat. Der Rechts­staat, auch wenn er lan­ge »krei­sen« muss­te, scheint inso­weit intakt.

Fazit: Die »frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung«, wie sie die Ver­fas­sung gewähr­lei­stet und wozu im Kern eben der Schutz der Grund-, Bür­ger- und Men­schen­rech­te gehört, ist gegen eine über­grif­fi­ge Geheim­dienst­pra­xis ver­tei­digt wor­den, die viel­leicht ihre Selbst­er­hal­tung betreibt, aber ganz gewiss nicht ihren Auf­trag erfüllt: den Schutz der Ver­fas­sung. Bleibt zu hof­fen – eine, zuge­ge­ben, bis­lang klei­ne Hoff­nung –, dass jeg­li­che Form der Gesin­nungs­schnüf­fe­lei und einer poli­tisch moti­vier­ten »Daten­samm­lung« in Zukunft unter­blei­ben werden.