Skip to content

Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

Menu
Menu

Der zweimal verurteilte Hitler-Attentäter

Im Okto­ber 1938 kauft der jun­ge Schwei­zer Semi­na­rist, Mau­rice Bav­aud, eine Pisto­le und reist nach Deutsch­land. Er ist 22 Jah­re alt und hat sich vor­ge­nom­men, Adolf Hit­ler am 9. Novem­ber 1938 beim Hit­ler­putsch-Gedenk­marsch zur Münch­ner Feld­herrn­hal­le zu erschießen.

Fünf­zehn Jah­re zuvor, am 8. und 9. Novem­ber 1923 hat­te die NSDAP nach dem Vor­bild Mus­so­li­nis in Mün­chen ver­sucht, die Reichs­re­gie­rung in Ber­lin zu stür­zen. Der Auf­stand endet im Kugel­ha­gel: Vier Poli­zi­sten und 16 Demon­stran­ten kom­men ums Leben. Hit­ler ent­kommt leicht ver­letzt, wird aber am 11. Novem­ber 1923 fest­ge­nom­men. Nun mar­schie­ren die Nazis in Geden­ken an die »hel­den­haf­ten Blut­op­fer« wie­der durch Mün­chens Straßen.

Bav­aud gibt sich als begei­ster­ter Nazi-Anhän­ger aus, um einen Platz als Zuschau­er auf der Ehren­tri­bü­ne zu bekom­men. In der Tasche sei­nes Man­tels ver­steckt er die Pisto­le, mit der er zuvor im Wald Schieß­übun­gen gemacht hat. Obwohl er einen Platz in der ersten Rei­he ergat­tert hat, schei­ter­te das Atten­tat, weil Hit­ler beim Vor­bei­marsch zu weit von ihm ent­fernt ist. Auch in den näch­sten Tagen gelingt es ihm nicht, nahe genug an Hit­ler her­an­zu­kom­men. Er gibt sei­nen Plan auf und ver­sucht, mit dem Zug außer Lan­des zu flie­hen. Sein Ziel: Paris. Da sein Geld nicht mehr aus­reicht, fährt er ohne Fahr­schein und gerät dabei in eine Kon­trol­le. Die Pisto­le und bela­sten­de Doku­men­te trägt er noch bei sich. Als Aus­län­der wird Bav­aud umge­hend an die deut­sche Gesta­po über­ge­ben. Er redet sich damit her­aus, dass er ein Waf­fen­narr sei. Doch nie­mand glaubt ihm. Er wird ange­klagt. Das Amts­ge­richt in Augs­burg ver­ur­teilt den jun­gen Mann schließ­lich im Dezem­ber 1938 wegen Fahr­kar­ten­be­trugs und unbe­fug­ten Waf­fen­tra­gens zu zwei Mona­ten und einer Woche Gefängnis.

Doch es kommt schlim­mer. Als die Beam­ten der Gesta­po die Unter­la­gen Bav­auds genau­er prü­fen, erken­nen sie, dass sie es mit einem Anschlags­ver­such auf Hit­ler zu tun haben. Dar­auf­hin ver­hö­ren sie ihn Tag und Nacht im Augs­bur­ger Gefäng­nis – eine Woche lang. Er ist erschöpft und ver­äng­stigt. Er gesteht. Nun bringt ihn die Gesta­po nach Ber­lin, die Anklä­ger des Volks­ge­richts­ho­fes über­neh­men sei­nen Fall. Es fol­gen ver­schärf­te Ver­hö­re, er wird miss­han­delt, bleibt in Haft. In den letz­ten 17 Mona­ten sei­nes Lebens bekommt er kein ein­zi­ges Mal Besuch. Dann der Pro­zess – das Urteil: Todes­stra­fe. Am 14. Mai 1941 wird Mau­rice Bav­aud in Ber­lin-Plöt­zen­see durch die Guil­lo­ti­ne hingerichtet.

Zehn Jah­re nach Kriegs­en­de wird Mau­rice Bav­aud von der Justiz des Lan­des, die ihn einst aus sei­nem jun­gen Leben in den Tod beför­der­te, erneut ver­ur­teilt. Am Ber­li­ner Land­ge­richt steht 1955 der Fall Mau­rice Bav­aud zur Ver­hand­lung, dies­mal im Rah­men eines Wiedergutmachungsverfahrens.

Bav­auds Fami­lie hat­te ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren gegen die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bean­tragt. Es ging dabei auch um eine Wie­der­gut­ma­chungs-Zah­lung in Höhe von 40.000 Fran­ken, die frei­lich nur dann als »Scha­den­er­satz« zu zah­len waren, wenn Mau­rice von einem deut­schen Gericht nach­träg­lich frei­ge­spro­chen wür­de. Doch der hin­ge­rich­te­te Hit­ler-Atten­tä­ter wur­de ein zwei­tes Mal ver­ur­teilt: dies­mal zu fünf Jah­ren Zucht­haus und fünf Jah­ren Ehren­ver­lust. Immer­hin erging die Ent­schei­dung »gerichts­ge­büh­ren­frei«. Man habe – so das Gericht – nicht anders ent­schei­den kön­nen, weil »das Leben Hit­lers im Sin­ne der Vor­schrift des Para­gra­phen 211 StGB in glei­cher Wei­se als geschütz­tes Rechts­gut anzu­er­ken­nen war. Der Antrag auf Auf­he­bung des Todes­ur­teils des Volks­ge­richts­hofs vom 18.12.1939 wird zurückgewiesen.«

Vom Volks­ge­richts­hof waren Bav­aud die bür­ger­li­chen Ehren­rech­te – trotz Todes­ur­teil – auf Lebens­zeit aberkannt wor­den, jetzt hat­ten die Nach­kriegs­ju­ri­sten ihn immer­hin zu fünf Jah­ren Ehren­rechts­ab­erken­nung begna­digt. Wie der Tote die fünf Jah­ren Haft absit­zen soll­te, wur­de nicht näher aus­ge­führt. Erst in einem drit­ten Ver­fah­ren – 1956 – wur­de das Todes­ur­teil aus dem Jahr 1939 end­lich auf­ge­ho­ben und kei­ne Frei­heits­stra­fe mehr aus­ge­spro­chen. End­lich über­wies die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land der Fami­lie Bav­aud 40.000 Schwei­zer Fran­ken, die bestä­ti­gen muss­te, dass damit »die­se Affä­re defi­ni­tiv liqui­diert sei«.

Niklaus Mei­en­berg, Histo­ri­ker, Jour­na­list und Schrift­stel­ler aus der Schweiz, hat Mau­rice Bav­aud vor vie­len Jah­ren in sei­nem Buch »Es ist kalt in Bran­den­burg« ein lite­ra­ri­sches Denk­mal gesetzt. Mei­en­berg, der die Repor­ta­ge neu erfand war er ein wort­ge­wal­ti­ger Autor, des­sen Sprach­ge­walt auch sei­ne Fein­de bewun­der­ten. Exzes­siv, ja exi­sten­ti­ell, hat er sich als Per­son in sei­ne Tex­te ein­ge­bracht. Mei­en­berg arbei­te­te für Fern­se­hen und Radio, war Pari­ser Kor­re­spon­dent der Welt­woche und des Stern, schrieb Repor­ta­gen, Pro­sa, Essays – und vie­le Bücher. Ein unru­hi­ger, auf­rüh­re­ri­scher, zer­ris­se­ner Geist. Einer, der sich mit der Wirk­lich­keit duel­lier­te und an ihr ver­zwei­fel­te. Am 22. Sep­tem­ber 1993 been­de­te er gera­de 53 Jah­re alt, sein Leben. Sei­ne groß­ar­ti­gen Bücher soll­ten wir wie­der entdecken.

Mau­rice Bav­aud, der jun­ge Mann, der ihm see­len­ver­wandt war, über den er einen Film dreh­te und ein Buch schrieb; Bav­aud, der den gan­zen Nazi-Wahn­sinn bei­na­he ver­hin­dert hät­te, starb ein­sam und ver­ges­sen auf dem Scha­fott. Wir soll­ten uns auch an ihn erinnern.

Lese-Tipp: Leben und Tod von Mau­rice Bav­aud beschreibt Niko­laus Mei­en­berg in: »Es ist kalt in Bran­den­burg – Ein Hit­ler-Atten­tat«, Ber­lin 1990.