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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Antwort

Frank Appel, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­schen Post AG. – Als Ihr Unter­neh­men vor vier Jah­ren das Brief­por­to von 62 auf 70 Cent anhob, war das rechts­wid­rig, stell­te jetzt das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig fest. Ihr Mono­pol­be­trieb habe sich einen für den Markt unüb­li­chen Gewinn ver­schafft. Ablei­ten lässt sich aus dem Urteil, dass auch die inzwi­schen ver­lang­ten 80 Cent fürs Brief­por­to frag­wür­dig sind. Dem Pri­vat­kun­den nützt das Urteil aller­dings nicht, son­dern nur den Klä­gern in Leip­zig: pri­va­ten Kurier­dien­sten. Die kön­nen nun gleich auf Erstat­tung ent­gan­ge­ner Gewin­ne kla­gen. Das dürf­ten Sie zum Anlass neh­men, die rund 500.000 Beschäf­tig­ten Ihrer Akti­en­ge­sell­schaft noch wei­ter aus­zu­beu­ten als bis­her schon; Ihre Brief­zu­stel­ler zum Bei­spiel sind fast durch­weg nur noch Zeit­ver­träg­ler, die Sie nach Belie­ben heu­ern und feu­ern und mies bezah­len. Sie hin­ge­gen bekom­men ein Jah­res­ge­halt von acht Mil­lio­nen Euro plus »Erfolgs­prä­mi­en« bis zur glei­chen Höhe wie Ihr Fest­ge­halt. Wir trau­ern der­weil den alten Zei­ten nach, als die Post noch staat­lich war, ihre Zustel­ler ordent­lich bezahlt waren und Brie­fe schon einen Tag nach dem Ein­wurf beim Emp­fän­ger ein­tra­fen. Kar­rie­ri­sten wie Sie inter­es­siert das selbst­ver­ständ­lich nicht.