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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Für Gewaltfreiheit ins Gefängnis

Gleich drei Per­so­nen aus drei ver­schie­de­nen Län­dern wer­den in die­sem Som­mer eine Mahn­wa­che im Gefäng­nis ver­brin­gen: Susan Cra­ne aus den USA, Susan van der Hij­den aus den Nie­der­lan­den und Gerd Büntzly aus Deutsch­land. Mit einer Frie­dens­wan­de­rung vom Luft­waf­fen­stütz­punkt Büchel in der Eifel bis zum Gefäng­nis in Wöll­stein/Rh-Pf. hat Susan Cra­ne, beglei­tet von einer Grup­pe von Gleich­ge­sinn­ten, ihre Haft bereits ange­tre­ten. Sie ist rechts­kräf­tig wegen Aktio­nen zivi­len Unge­hor­sams zu 230 Tages­sät­zen ver­ur­teilt, von denen sie einen bereits im Poli­zei­ge­wahr­sam ver­bracht hat. Die Wan­de­rung star­te­te am 30. Mai mit einer Mahn­wa­che vor dem Haupt­tor in Büchel und führ­te in fünf Tagen über Cochem, den Huns­rück und Bin­gen bis nach Wöll­stein. Etwa ein Dut­zend Per­so­nen waren dabei, an man­chen Tagen auch erheb­lich mehr. Es gab dabei die Gele­gen­heit, Kon­takt mit Frie­dens­ak­ti­ven aus der Regi­on auf­zu­neh­men. Die Akti­ven vor Ort haben zuge­sagt, min­de­stens ein­mal pro Woche vor dem Gefäng­nis eine Mahn­wa­che zu halten.

Auf dem Luft­waf­fen­stütz­punkt Büchel in der Eifel wer­den gera­de die Start­bah­nen ver­län­gert für die neu­en Flug­zeu­ge, die die bis­he­ri­gen Tor­na­dos erset­zen sol­len. Dazu sol­len auch neue, »bes­se­re« Atom­bom­ben aus den USA gelie­fert wer­den, die die Gefahr eines ato­ma­ren Ein­sat­zes noch erhöhen.

Der Som­mer 2024 wird für die Öffent­lich­keit somit eine Auf­ar­bei­tung der Aktio­nen zivi­len Unge­hor­sams brin­gen, die im letz­ten Jahr in Büchel unter­nom­men wur­den. Im ver­gan­ge­nen Jahr sind zwei US-Bür­ger gleich für meh­re­re Mona­te als Mahn­wa­che in einem deut­schen Gefäng­nis gewe­sen, statt ihre Geld­stra­fe zu bezah­len, in die­sem Jahr sind es, wie gesagt, drei.

Ich selbst bin zu 90 Tages­sät­zen ver­ur­teilt wor­den, rech­ne also damit, nach einem seit Febru­ar gel­ten­den neu­en Gesetz für 45 Tage ins Gefäng­nis zu gehen, aller­dings in Brack­we­de bei Bie­le­feld. Grund für mei­ne Ver­ur­tei­lung ist eine Akti­on vom 8.5.2023, als ich zusam­men mit sechs ande­ren Per­so­nen das Mili­tär­ge­län­de Büchel besetzt habe. Mit mir stand auch noch ein ande­res Mit­glied der Grup­pe vor Gericht. Wäh­rend die­se, wie wir alle in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, aus­führ­lich ihre Moti­ve für die gewalt­freie Akti­on dar­leg­te, erklär­te ich, die Gerich­te hät­ten inzwi­schen unse­re Argu­men­ta­ti­on oft genug gehört, sich davon aber nicht das Gering­ste ange­nom­men, sie hät­ten auch alle unse­re Beweis­an­trä­ge abge­lehnt. Daher sähe ich kei­ne Mög­lich­keit mehr, mich zu ver­tei­di­gen und wür­de in Zukunft vor Gericht schweigen.

Inzwi­schen hat es seit den 90er Jah­ren über ein­hun­dert Ver­fah­ren gegen Per­so­nen gege­ben, die zivi­len Unge­hor­sam gegen die Atom­waf­fen in Büchel gelei­stet haben. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zwan­zig Beschwer­den gegen die letzt­in­stanz­li­chen Urtei­le bis­her nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men, daher gibt es inzwi­schen Beschwer­den beim Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te in Straßburg.